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Altanlage auf Eigenverbrauch umstellen: Technik und Vergütung getrennt bewerten

09.10.2026

Eine ältere Photovoltaikanlage kann grundsätzlich auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung umgestellt werden. Dafür sind zwei Fragen getrennt zu beantworten: Wie müssen Stromflüsse und Zähler technisch abgebildet werden, und wie wird der verbleibende Netzüberschuss vergütet? Der Ausgangspunkt ist die Inbetriebnahme der Anlage, nicht der Fördersatz für neue Anlagen.

Erst den alten Vergütungsstatus klären

Bei einer Altanlage ist das Inbetriebnahmedatum kein Archivdetail: Zusammen mit der installierten Leistung ist es der Ausgangspunkt der Vergütungsprüfung. Die aktuelle Fördersatztabelle der Bundesnetzagentur bezieht sich auf neu in Betrieb genommene Anlagen; ihr heute ausgewiesener Satz ist deshalb nicht automatisch der maßgebliche Satz für eine ältere Anlage. Notieren Sie Inbetriebnahmedatum, Leistung, bisherige Abrechnungen und die derzeitige EEG-Zuordnung. Lassen Sie sich vom Netzbetreiber bestätigen, welcher Satz für die künftig eingespeiste Strommenge angesetzt wird. Legen Sie dabei alte Abrechnungsunterlagen und das Inbetriebnahmeprotokoll bereit.

Eigenverbrauch ändert den Stromfluss – nicht pauschal die Vergütung

Die Bundesnetzagentur führt Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung als Nutzungsform neben der Volleinspeisung auf. Bei der Umstellung wird ein Teil der Erzeugung direkt innerhalb der Kundenanlage genutzt; der nicht zeitgleich benötigte Teil kann als Überschuss ins Netz gehen. § 21 EEG knüpft die Einspeisevergütung an Netzeinspeisung und deren Bereitstellung an den Netzbetreiber. Folglich ist die selbst verbrauchte Kilowattstunde nicht zugleich vergütete Netzeinspeisung. Das heißt nicht, dass alle Altanlagen identische Ansprüche haben: Förderstatus, Anlagendaten und Zuordnung bleiben im Einzelfall zu prüfen. Berechnen Sie also nicht die gesamte Jahreserzeugung mal Vergütungssatz.

Messkonzept: zuerst die Stromwege aufzeichnen

Skizzieren Sie vor dem Umbau PV-Wechselrichter, Hausverbraucher, Netzanschlusspunkt und vorhandene Zähler. Zeichnen Sie ein, wo Strom ins Haus fließt, wo er aus dem Netz bezogen und wo er eingespeist wird. Bezug und Einspeisung müssen messbar und bilanzierbar sein. Erfasst der vorhandene Bezugszähler die Einspeisung nicht, kann der Messstellenbetreiber ihn beispielsweise durch einen Zweirichtungszähler ersetzen. Daraus folgt nicht pauschal, dass jede Eigenverbrauchsanlage einen zusätzlichen Erzeugungszähler benötigt. Lassen Sie Elektrofachbetrieb und Messstellenbetreiber den konkreten Aufbau festlegen; bei einer bisherigen Volleinspeisung kann außerdem eine Änderung der Verdrahtung erforderlich sein.

Vergütung und Verbrauchsvorteil getrennt rechnen

Führen Sie in der Vergleichsrechnung zwei Konten. Für die Netzeinspeisung: erwartete Überschuss-kWh multipliziert mit dem vom Netzbetreiber bestätigten Satz der Altanlage. Für den Eigenverbrauch: direkt genutzte kWh multipliziert mit dem Arbeitspreis, den Sie dadurch tatsächlich nicht mehr für Netzstrom zahlen. Ziehen Sie Umbaukosten, mögliche Zählerkosten und – falls vorhanden – Speicherverluste ab. Das Ergebnis ist individuell: Eine tagsüber genutzte Kilowattstunde kann den Bezug mindern, ersetzt aber zugleich eine Kilowattstunde, die sonst vergütet eingespeist worden wäre. Nutzen Sie deshalb gemessene oder belastbar prognostizierte Last- und Erzeugungsdaten statt einer pauschalen Eigenverbrauchsquote.

Vor dem Umschalten Zuordnung und Ablauf bestätigen

Klären Sie vor dem Schalten schriftlich mit dem Netzbetreiber, ob sich Messaufbau, Abrechnung oder EEG-Zuordnung ändern und ab wann eine neue Ablesung gilt. § 21c EEG nennt für die erstmalige Zuordnung und Wechsel zwischen Veräußerungsformen eine Vorlauffrist: Die Mitteilung muss grundsätzlich vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats erfolgen. Nicht jede technische Änderung des Eigenverbrauchs ist automatisch ein Wechsel der Veräußerungsform. Fragen Sie deshalb konkret, ob Ihre geplante Umstellung eine Mitteilung auslöst und welcher Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt wird. Bei Einspeisevergütung übernimmt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur die Abwicklung des eingespeisten Stroms.

Drei Prüfpunkte statt einer einzigen Renditezahl

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: historischen Vergütungssatz und Förderstatus bestätigen, ein technisch umsetzbares Messkonzept einholen, dann den Vorteil der vermiedenen Netz-kWh gegen entgangene Einspeisevergütung und Umbaukosten rechnen. Fehlen Verbrauchs- oder Erzeugungsdaten, verbessern Sie zuerst die Datengrundlage, statt eine Rendite aus einem Jahresmittel abzuleiten. Vergütung ist eine Rechts- und Abrechnungsfrage; Zähler und Leitungsumbau sind technische Fragen. Ihre getrennte Prüfung verhindert die falsche Annahme, Eigenverbrauch ändere automatisch die Vergütung für den verbleibenden Netzüberschuss.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur
  2. Bundesnetzagentur
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  5. Bundesnetzagentur