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Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen: Erlös gegen Kosten rechnen

09.10.2026

Die Verbraucherzentrale hält Direktverkauf bei typischen kleinen PV-Anlagen meist nicht für lohnend. Entscheidend ist der Erlös nach Dienstleisterkosten.

Netto statt Börsenpreis vergleichen

Direktvermarktung heißt nicht automatisch: höherer Gewinn. Der Anbieter verkauft den eingespeisten Strom am Markt; bei der geförderten Variante kommt die EEG-Marktprämie hinzu. Dem stehen die Kosten des Vermarkters sowie mögliche Zusatzkosten für Mess- und Steuertechnik gegenüber. Vergleichen Sie deshalb nicht bloß einen beworbenen Börsenpreis mit der Einspeisevergütung. Stellen Sie für ein Jahr zwei vollständige Summen gegenüber: die voraussichtliche Auszahlung aus Marktverkauf plus Marktprämie abzüglich sämtlicher Entgelte und die Einspeisevergütung für dieselbe eingespeiste Menge. Eigenverbrauch gehört nicht in diesen Vergleich, denn diese Kilowattstunden werden nicht vermarktet.

Das Angebot durchrechnen

Fragen Sie den Anbieter nach einer Abrechnung in Euro pro Jahr und nach allen Preisbestandteilen: Grund- oder Monatsgebühr, Centbetrag je Kilowattstunde, Einrichtungs- oder Messkosten, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Klären Sie außerdem, ob der genannte Erlös bereits die Marktprämie enthält. Ein bewusst vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung, nicht einen Marktpreis: Bei 4.000 kWh Netzeinspeisung und einer angenommenen Grundgebühr von 6 Euro monatlich fallen 72 Euro pro Jahr an. Das entspricht 1,8 ct je eingespeister kWh. Bei einer angenommenen Gebühr von 120 Euro läge die Schwelle bei 3 ct/kWh. Bei geringerer Einspeisung steigt die Gebührenlast je Kilowattstunde. Verwenden Sie für den Vergleich die feste Vergütung beziehungsweise den anzulegenden Wert, der zu Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagengröße und Teile- oder Volleinspeisung passt. Diese Größen sind nicht gleichzusetzen: Der anzulegende Wert ist kein garantierter Nettobetrag.

Fixkosten sind bei wenig Einspeisung besonders spürbar

Eine fixe Monatsgebühr belastet eine kleine Anlage relativ stärker als eine große. Die Verbraucherzentrale Saarland bewertet den Verkauf an einen Direktvermarkter bei typischen kleinen PV-Anlagen in der Regel als nicht lohnend. Das ist eine Orientierung, kein individuelles Urteil: Einspeisemenge, Vertrag und Vermarktungsmodell können abweichen. Bitten Sie um eine Musterabrechnung für Ihr Einspeiseprofil und vergleichen Sie sie mit der Netzbetreibervergütung. Rechnen Sie mit der tatsächlich eingespeisten Jahresmenge aus Ihrer Abrechnung oder Prognose, nicht mit der gesamten PV-Erzeugung. Wenn der Anbieter einen variablen Erlös nennt, lassen Sie sich erklären, auf welchen Marktwert und welchen Zeitraum sich die Prognose bezieht.

Voraussetzungen und Vertragsfragen klären

Die Marktprämie ist an Bedingungen geknüpft: Der Strom muss direkt vermarktet und ordnungsgemäß bilanziert werden. Fragen Sie, wer Bilanzierung und den Wechsel des Vermarktungsmodells organisiert und welche Mitwirkung Sie selbst leisten müssen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei Anlagen unter 7 kWp keine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems und einer Steuerbox besteht. Prüfen Sie technische Vorgaben für Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße und nehmen Sie mögliche Kosten der Messtechnik in den Vergleich auf. Auch Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und die Behandlung von Marktpreisänderungen können entscheidend sein. Faustregel: Direktvermarktung lohnt sich erst, wenn der belastbare Nettojahreserlös die feste Alternative nach sämtlichen laufenden und einmaligen Kosten übersteigt. Bleibt der Abstand klein oder beruht er auf einer unverbindlichen Prognose, ist die feste Vergütung einfacher kalkulierbar.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur
  2. Verbraucherzentrale Saarland
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet