EEG-Auslauf bei Altanlagen: Vermarktungsoptionen rechtzeitig prüfen
09.10.2026
Nach dem Ende der regulären EEG-Förderung kann eine PV-Altanlage grundsätzlich weiter einspeisen; die Anschlussvergütung orientiert sich am Jahresmarktwert und wird um Vermarktungskosten gemindert. Wer frühzeitig Technik, Eigenverbrauch und Direktvermarktung vergleicht, kann den Weiterbetrieb fundierter planen.
Das Förderende steht im Kalender
Bei einer älteren Dachanlage sollte der Stichtag nicht aus der Erinnerung an das Inbetriebnahmejahr geschätzt werden. Entscheidend ist das Jahr der Inbetriebnahme und der Ablauf der folgenden 20 Kalenderjahre. Eine 2006 gestartete Anlage erreicht nach der Verbraucherzentrale das Ende ihrer EEG-Förderung am 31. Dezember 2026. Prüfen Sie deshalb Inbetriebnahmeprotokoll, bisherige Abrechnungen und Angaben des Netzbetreibers rechtzeitig. Das gibt Spielraum, den Weiterbetrieb zu planen, statt erst nach dem letzten Fördermonat zu reagieren.
Anschlussvergütung ist keine alte Festvergütung
Das Ende des alten Vergütungssatzes bedeutet nicht automatisch, dass eine weiterhin netzgekoppelte Anlage keinen Erlös für die Einspeisung erhält. Für ausgeförderte Anlagen sieht das EEG eine Anschlussregelung vor: Maßgeblich ist der Jahresmarktwert Solar, nicht der historische Vergütungssatz der Anlage. Die gesetzliche Regelung deckelt den anzulegenden Wert seit 2023 bei höchstens 10 Cent je Kilowattstunde. Zusätzlich werden Vermarktungskosten abgezogen. Der tatsächlich verbleibende Betrag hängt daher von den Marktwerten und den jeweils veröffentlichten Abzügen ab; aus einem historischen EEG-Satz lässt er sich nicht ableiten. Die Verbraucherzentrale nennt für den aktuellen Rechtsstand eine Befristung dieser Anschlussregelung bis Ende 2032. Das ist ein Planungshorizont, keine Garantie für einen bestimmten künftigen Erlös.
Vergleichen Sie Erlöse mit Aufwand
Für eine erste Überschlagsrechnung genügt eine einfache Struktur: erwartete Netzeinspeisung in Kilowattstunden × angenommener Vergütungssatz, abzüglich Vermarktungsabzug und laufender Kosten. Beispiel, ausdrücklich nur zur Illustration: Liefert eine Anlage 3.000 kWh im Jahr ins Netz und setzt man hypothetisch 4 Cent je kWh an, ergäben sich vor Abzug und Betriebskosten 120 Euro. Das ist weder eine Prognose noch ein aktueller Marktpreis. Ergänzen Sie den offiziellen Jahresmarktwert und den für das betreffende Jahr gültigen Abzug, sobald sie feststehen. Stellen Sie dem außerdem Zähler-, Wartungs- und mögliche Reparaturkosten gegenüber. Kleine Anlagen können so trotz funktionierender Module finanziell wenig Spielraum haben.
Weiter einspeisen, selbst nutzen oder vermarkten
Die einfachste Option ist, die Anlage zunächst unverändert weiter einzuspeisen und die Anschlussvergütung abzurechnen. Bei älteren Volleinspeisern bleibt damit der gesamte erzeugte Strom im Netz. Eine Umrüstung auf Eigenverbrauch kann die Stromrechnung senken, vergütet aber nur noch den eingespeisten Überschuss; dafür müssen Verbrauchsprofil, Umbau, Messung und mögliche Speicherinvestitionen zusammen betrachtet werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Verkauf an einen Direktvermarkter. Vor einer Unterschrift sollten Sie Angebotspreis, Abzüge, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Mess- und Steuerungspflichten sowie Abrechnung transparent vergleichen. Vertragsdetails unterscheiden sich: Nicht nur der Preis, sondern auch wer Bilanzierung, Abnahme und Abwicklung übernimmt, beeinflusst den Nettoerlös. Fragen Sie außerdem den Netzbetreiber, ob technische oder formale Änderungen mitzuteilen sind.
Technik zuerst, Entscheidung danach
Eine wirtschaftliche Rechnung ist nur sinnvoll, wenn die Anlage sicher weiterbetrieben werden kann. Lassen Sie Module, Verkabelung, Wechselrichter, Befestigung und Schutztechnik durch einen Fachbetrieb prüfen und halten Sie den Befund fest. Fragen Sie nach Restleistung, erkennbaren Schäden, Ersatzteilverfügbarkeit und absehbaren Reparaturen. Erst dann lässt sich vernünftig vergleichen, ob unveränderter Weiterbetrieb, Eigenverbrauch, ein Vermarktungsvertrag, eine Erneuerung oder Stilllegung passt. Das Ergebnis hängt vom Zustand der konkreten Anlage, dem örtlichen Verbrauch und den individuellen Kosten ab; allgemeine Centwerte ersetzen diese Prüfung nicht.