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Ertragsausfallversicherung: Wartezeit und Entschädigung prüfen

09.10.2026

Bei einer PV-Versicherung entscheidet nicht allein die angegebene Tagesleistung: Prüfen Sie den versicherten Auslöser, eine mögliche Karenzzeit, die Haftzeit und die Berechnung der Entschädigung anhand Ihrer Police.

Warum „Wartezeit“ allein nicht genügt

Bei einer PV-Versicherung lohnt es sich, vier Begriffe auseinanderzuhalten: Der versicherte Auslöser sagt, welcher Schaden überhaupt eine Zahlung auslösen kann. Eine Warte- oder Karenzzeit kann den erstattungsfähigen Zeitraum begrenzen. Die Haftzeit bezeichnet dagegen den Zeitraum, für den Leistungen höchstens erbracht werden. Und die Tagesleistung beziehungsweise Berechnungsregel bestimmt, wie hoch die Entschädigung ausfällt. Produktübersichten verwenden diese Begriffe nicht immer gleich; die maßgebliche Antwort steht in den Bedingungen und im Versicherungsschein. Die geprüften Anbieterangaben zeigen außerdem unterschiedliche Modelle: Interlloyd bietet den Ertragsausfall optional an, während VPV ihn in der beschriebenen Tarifvariante einschließt.

Erst den Auslöser prüfen

Klären Sie, ob die Deckung nur greift, wenn ein versicherter Sachschaden die Anlage stilllegt, oder ob auch andere Betriebsunterbrechungen erfasst sind. Die VHV beschreibt eine Entschädigung für Ausfälle infolge versicherter Schadenereignisse und nennt für den dargestellten Einspeisefall die Einspeisung ins öffentliche Netz. Daraus folgt nicht automatisch Schutz bei jeder Minderproduktion: Weniger Sonne, ein nicht versicherter Defekt oder eine bloße Ertragsabweichung können anderen Bedingungen unterliegen. Fragen Sie ausdrücklich nach Eigenverbrauch, Überschusseinspeisung und Ausfällen ohne Sachschaden.

Karenz, Haftzeit und Selbstbehalt vergleichen

Eine zeitliche Selbstbeteiligung lässt die ersten Ausfalltage unbezahlt; eine Haftzeit setzt dagegen typischerweise den Endpunkt der Leistungsdauer. Das ist nicht dasselbe. Interlloyd nennt in seiner Produktübersicht eine sechsmonatige Haftzeit und keine zeitliche Selbstbeteiligung. VPV nennt für die dargestellte Deckung bis zu neun Monate, optional verlängerbar auf zwölf. Diese Unterschiede sind keine allgemeine Marktregel und sagen für sich allein nicht aus, ob im Einzelfall eine zusätzliche Warte- oder Karenzregel gilt. Prüfen Sie deshalb, ab welchem Zeitpunkt gezählt wird, ob der Schadenstag mitzählt und ob eine Geld-Selbstbeteiligung zusätzlich abgezogen wird.

Tagespauschale richtig einordnen

Ein Euro-Betrag je kWp und Tag ist nicht zwingend gleich dem tatsächlich entgangenen Erlös. Anbieter können eine Tagespauschale, eine Begrenzung oder einen Nachweis des konkreten Schadens vorsehen; maßgeblich bleibt die vertragliche Berechnungsformel. Als Rechenbeispiel: Bei 8 kWp und 14 anerkannten Ausfalltagen ergäben 2,50 Euro je kWp und Tag rechnerisch höchstens 280 Euro (8 × 14 × 2,50), sofern diese Tagesgrenze gilt und keine weiteren Begrenzungen greifen. Das Beispiel ist keine Leistungszusage. Interlloyd nennt dagegen bis zu 2 Euro je Ausfalltag und kWp; die VHV stellt auf Anlagenleistung und Ausfalldauer ab.

Vor Vertragsabschluss schriftlich abhaken

Lassen Sie sich für Ihre Anlage die Antworten auf diese Punkte bestätigen: Ist die Ertragsausfalldeckung tatsächlich eingeschlossen oder ein Zusatzbaustein? Welcher konkrete Sachschaden muss vorausgehen? Gilt Schutz bei Eigenverbrauch und bei nicht eingespeistem Strom? Gibt es Karenztage oder eine Geld-Selbstbeteiligung, und wie wird der erste Tag gerechnet? Welche Tagesentschädigung, Haftzeit und Höchstsumme gelten, und welche Nachweise sind nötig? Notieren Sie außerdem, ob Reparaturdauer, Ersatzteilbeschaffung oder Netzbetreiberfreigabe die anerkannten Ausfalltage verändern können. Eine Produktseite ist eine Orientierung, aber Vertragsbedingungen und individueller Versicherungsschein sind entscheidend.

Quellen

  1. VPV Versicherungen
  2. Interlloyd Versicherungen
  3. VHV Versicherungen