Inflation und Strompreisannahmen in Solarrechnungen trennen
09.10.2026
Eine Solarrechnung sollte allgemeine Inflation nicht automatisch mit steigenden Stromkosten gleichsetzen. Entscheidend sind ein klarer Ausgangs-Arbeitspreis, eine separat begründete Strompreisannahme und eine dazu passende nominale oder reale Darstellung.
Zwei verschiedene Fragen hinter einer Zahl
Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für eine Photovoltaikanlage kann zugleich von Inflation und steigenden Stromkosten sprechen. Das sind jedoch nicht zwei Namen für denselben Zuschlag. Der Verbraucherpreisindex (VPI) beschreibt, wie sich die Preise eines durchschnittlichen Warenkorbs privater Haushalte verändern. Seine Veränderung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wird oft Inflationsrate genannt. Das sagt etwas über allgemeine Kaufkraft aus, nicht direkt darüber, wie sich der Arbeitspreis Ihres Stromvertrags entwickelt. Strompreise können sich anders entwickeln als das allgemeine Preisniveau: Tarife enthalten unterschiedliche Preisbestandteile und ändern sich nicht zwingend im Gleichschritt mit dem Warenkorb. So lag der von Destatis ausgewiesene Durchschnitt für private Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 bei 40,55 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein rückblickender Durchschnitt für einen bestimmten Zeitraum, kein Versprechen für den künftigen Tarif eines einzelnen Haushalts. [Destatis: Strompreise](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_111_61243.html)
Nominalwerte: Euro des jeweiligen Jahres
Eine nominale Rechnung führt Einnahmen und Ausgaben in den Eurobeträgen des jeweiligen Jahres. Dafür braucht sie eine explizite Annahme zur jährlichen Veränderung des vermiedenen Netzstrompreises. Für die PV-Ersparnis zählt dabei nicht pauschal der ganze Rechnungsbetrag: Maßgeblich ist der Arbeitspreis je Kilowattstunde, ohne Grundpreis. [Verbraucherzentrale: Solarrechnung prüfen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-solaranlage-mieten-eine-alternative-zum-kauf-71086) Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich Strompreise über Jahrzehnte nicht verlässlich prognostizieren lassen. Behandeln Sie einen angenommenen jährlichen Anstieg daher als Szenario, nicht als gesicherten Ertrag. Eine hohe Rate erhöht rechnerisch den Wert des selbst verbrauchten Solarstroms in späteren Jahren; sie belegt nicht, dass Ihr Versorgerpreis tatsächlich so steigt.
Realwerte: Kaufkraft konstant halten
Eine Rechnung in Realwerten drückt Beträge in der Kaufkraft eines festgelegten Basisjahres aus. Der VPI kann dabei als allgemeiner Deflator dienen: Nominale Eurobeträge werden durch die kumulierte Preisentwicklung geteilt. Damit beantwortet die Rechnung eine andere Frage als eine nominale Tabelle: Wie groß ist der wirtschaftliche Wert der künftigen Zahlungsströme, gemessen in heutiger Kaufkraft? Wichtig ist die Konsequenz für die Finanzierung. Wer reale Zahlungsströme ausweist, muss auch einen realen Diskontsatz verwenden; wer nominale Zahlungsströme diskontiert, braucht einen nominalen Satz. Sonst werden Preissteigerungen doppelt oder gar nicht berücksichtigt. Eine Umrechnung zwischen nominal und real ist keine zusätzliche Renditequelle: Sie ändert die Darstellung und muss auf beiden Seiten der Rechnung konsistent erfolgen. [Destatis: Verbraucherpreisindex und Inflationsrate](https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html)
Ein Rechenbeispiel mit zwei Szenarien
Nehmen wir nur zur Illustration einen heutigen Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde an. Bei unverändertem Preis bleiben es nominal auch in Jahr 20 35 Cent. Mit einer ausdrücklich gesetzten Annahme von einem Prozent jährlich ergibt die Zinseszinsrechnung 35 × 1,01²⁰ ≈ 42,7 Cent. Bei zwei Prozent jährlich wären es 35 × 1,02²⁰ ≈ 52,0 Cent. Diese Beispielwerte sind keine Prognose und keine Tarifauskunft. Der Unterschied wirkt sich auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde aus, aber nur auf den Teil des Verbrauchs, den die PV-Anlage tatsächlich ersetzt. In einer belastbaren Rechnung stehen deshalb neben dem Ausgangs-Arbeitspreis auch Eigenverbrauch, Einspeiseerlös, laufende Kosten und Betrachtungszeitraum. Die Beispielrechnung isoliert allein die Preisannahme; sie berechnet weder den Ertrag einer bestimmten Anlage noch die Amortisationszeit.
Annahmen prüfen, statt Inflationsrate zu kopieren
Prüfen Sie ein Angebot mit einer kleinen Annahmentabelle: Ausgangspreis und Tarifdatum, jährliche Strompreisänderung, allgemeine Inflation, angenommene Eigenverbrauchsmenge und Laufzeit. Fragen Sie, ob ein ausgewiesener Betrag nominal oder real ist und ob Kosten wie Wartung, Wechselrichtertausch oder Speicherersatz ebenfalls angepasst wurden. Wenn ein Anbieter dieselbe Inflationsrate sowohl auf den Strompreis als auch auf allgemeine Kosten anwendet, sollte er erläutern, warum das für beide Positionen passen soll. Rechnen Sie mindestens drei Fälle: gleichbleibender Arbeitspreis, ein moderater Anstieg und ein höherer Stressfall. Vergleichen Sie die Ergebnisse über denselben Zeitraum und mit derselben Behandlung von Inflation und Abzinsung. Wenn sich die Vorteilhaftigkeit nur im höchsten Szenario ergibt, ist genau diese Annahme entscheidend für die Kaufentscheidung und sollte als Unsicherheit sichtbar bleiben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die zugrunde gelegte Strompreissteigerung besonders aufmerksam zu prüfen; ein allgemeiner Inflationswert ersetzt diese Prüfung nicht. [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-solaranlage-mieten-eine-alternative-zum-kauf-71086)