Landwirtschaftliche PV-Erweiterung neben Biogas: Anschluss und Energieflüsse koordinieren
09.10.2026
Wer eine Photovoltaikanlage neben einer Biogasanlage plant, sollte zuerst den bestehenden elektrischen Netzanschluss und seine Grenzen klären. Ein gemeinsamer Verknüpfungspunkt ist möglich, aber die Erweiterung, Einspeisebegrenzung und Messung müssen zusammen gedacht werden.
Erst den elektrischen Standort verstehen
Eine PV-Erweiterung neben einer Biogasanlage ist nicht einfach eine zweite Erzeugungsanlage auf derselben Hofkarte. Entscheidend ist, wie beide Anlagen elektrisch an die Kundenanlage und an das öffentliche Netz angebunden werden. Die Biogasanlage speist über ihr Blockheizkraftwerk Strom ein; die PV-Anlage erzeugt Strom am selben Standort, aber ihre Einspeisung kann je nach Verschaltung einen anderen Zähl- und Netzpunkt nutzen. Deshalb zuerst den Einlinienschaltplan, die Netzanschlusszusage und die vorhandenen Zähler zusammenstellen. Markieren Sie darin den Netzverknüpfungspunkt, die maximal vereinbarte Bezugs- und Einspeiseleistung, Eigenverbraucher wie Pumpen oder Lüftung sowie mögliche Speicher. Die Bundesnetzagentur verlangt für den Anschluss einer hinzukommenden EE-Anlage auch dann eine vorherige Netzanschlussprüfung und Anschlusszusage, wenn sie an einem bestehenden Punkt angeschlossen werden soll. Ein gemeinsamer Punkt ist daher kein Freibrief zur Erweiterung.
Anschlussleistung nicht mit Anlagenleistung verwechseln
Die installierte PV-Leistung sagt für sich allein nicht, wie viel Leistung am Netzanschlusspunkt ankommt. Für eine erste Betriebslogik lässt sich die momentane Bilanz als PV-Erzeugung plus BHKW-Erzeugung minus Hofverbrauch beschreiben. Überschüsse gehen in Richtung Netz; bei einem Defizit wird Strom bezogen. Das ist eine Planungsbilanz, keine Aussage darüber, welche Einspeisung der Netzbetreiber genehmigt. Prüfen Sie daher, ob die beantragte PV-Erweiterung eine Änderung des Netzanschlusses darstellt: Das EEG erfasst ausdrücklich auch Begehren zur Änderung oder Erweiterung einer Anlage zur Erhöhung der installierten Leistung. Wird ein bereits von der Biogasanlage genutzter Verknüpfungspunkt mitgenutzt, setzt die Wahl nach EEG die Zustimmung des bestehenden Anlagenbetreibers voraus. Diese Zustimmung ersetzt nicht die Abstimmung mit dem Anschlussnetzbetreiber.
Eigenverbrauch, Überschuss und Betriebslogik gemeinsam planen
Legen Sie dem Netzbetreiber nicht nur eine kWp-Zahl vor. Beschreiben Sie die gewünschte Verschaltung mit Varianten: PV an eigenem Wechselrichter und eigenem Anschluss, PV hinter der bestehenden Kundenanlage oder gemeinsamer Netzanschluss mit einer vereinbarten Obergrenze. Ergänzen Sie Wechselrichterdaten, vorhandene Erzeuger, erwartete maximale Bezugs- und Einspeiseflüsse sowie ein vereinfachtes Einlinienschema. Für einen Standort mit Biogas-BHKW und PV ist die Bilanz je Moment hilfreich: PV-Erzeugung plus BHKW-Erzeugung minus Hofverbrauch. In einem Zeitreihenmodell für typische Viertelstunden eines sonnigen Tages wird sichtbar, ob die PV zeitgleich etwa Kühlung, Pumpen oder Werkstattlast deckt, ob mittags Überschuss entsteht und ob das BHKW in diesen Stunden anders disponiert werden kann. Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung ist eine mögliche Nutzungsform für Solarstrom; sie garantiert aber keine bestimmte Eigenverbrauchsquote. Erzeugung und Last müssen zeitlich zusammenpassen. Vergleichen Sie auch Saison- und Erntezeiten und bewerten Sie erst dann Lastverschiebung oder Speicher gegen die tatsächlichen Anschlussgrenzen.
Netzbegrenzung, Messung und Abrechnung absichern
Fragen Sie gezielt, ob der vorhandene Punkt mitgenutzt werden kann, ob Verstärkungen erforderlich sind und welche technischen Begrenzungen gelten. Bei knappem Netz kann eine flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA) als Option geprüft werden; die Bundesnetzagentur beschreibt gemeinsame Anschlüsse für mehrere Anlagen als mögliche Co-location. Eine solche Lösung sollte schriftlich festlegen, welche Leistung wann zulässig ist und wie die Begrenzung technisch eingehalten wird. Klären Sie mit Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Direktvermarkter, wo Einspeisung und Bezug gemessen werden, welche Zählerkonfiguration nötig ist und wie PV- und BHKW-Strom bilanziell zugeordnet werden. Die Bundesnetzagentur hebt einen geeigneten Zähler zur Messung der Netzeinspeisung hervor. Bestätigen Sie Mess- und Vermarktungskonzept vor Bestellung der Komponenten schriftlich. Halten Sie vor der Investitionsfreigabe den genehmigten Anschluss samt Leistungsgrenzen, die Zustimmung zur Mitnutzung, die Netzbetreiber-Antwort, eine Steuerungsstrategie und das bestätigte Messkonzept fest. Gas- und Stromseite nicht vermengen: Biogasanschluss betrifft Gasnetze, PV und BHKW-Strom dagegen den elektrischen Anschluss.