Legionellenvorsorge bei solarstromgeführtem Warmwasser: Hygiene nicht nach Wetter planen
09.10.2026
Photovoltaik kann die Trinkwassererwärmung unterstützen, ersetzt aber keine hygienische Planung. Entscheidend sind ein passend ausgelegtes Temperatur- und Nutzungskonzept; eine gelegentliche Aufheizung als alleinige Vorsorge ist laut Umweltbundesamt nicht sicher.
Sonnenstrom ist Energiequelle, kein Hygienekonzept
Eine PV-Anlage kann die Warmwasserbereitung sinnvoll unterstützen. Das Umweltbundesamt (UBA) nennt die Kombination von Photovoltaik und einer Trinkwasser-Wärmepumpe aus Wirtschaftlichkeitsperspektive vorteilhaft. Daraus folgt jedoch nicht, dass die hygienische Führung des Trinkwassers dem Tagesertrag überlassen werden kann: Für die Legionellenprävention sind mehrere Bedingungen zusammen zu betrachten – der DVGW benennt Aufenthaltszeit, Wassertemperatur und Nährstoffe als relevante Faktoren. Solarsteuerung ist deshalb als Energiemanagement zu planen, nicht als Ersatz für das Hygiene- und Betriebskonzept.
Erst die Anlage einordnen, dann die Regelung festlegen
Vor einer Änderung sollte eine Fachplanung klären, welches System tatsächlich vorliegt: etwa ein Trinkwasserspeicher, eine Trinkwasser-Wärmepumpe oder eine Frischwasserlösung, ob eine Zirkulation vorhanden ist und welche Leitungswege sowie Nutzungsprofile bestehen. Das sind keine austauschbaren Anlagenvarianten. Für Anlagen mit Zirkulation gibt der DVGW an, dass mindestens 55 °C an jeder Stelle im Zirkulationssystem die Vermehrung von Legionellen verhindert. Diese Aussage ist kein allgemeiner Freibrief, eine beliebige Solltemperatur für jedes Haus einzustellen; sie bezieht sich auf die beschriebene Zirkulation. Betreiber sollten die konkrete Auslegung und geltenden technischen Anforderungen mit einem qualifizierten Sanitär- und Hygienefachbetrieb abgleichen.
Solarüberschuss nur innerhalb fester Grenzen nutzen
Ein praktikables Planungsprinzip lautet: Der Regler darf verfügbaren Solarstrom zur Erwärmung oder zur Unterstützung einer Trinkwasser-Wärmepumpe einsetzen, aber Freigabe, Temperaturführung und gegebenenfalls Nachheizung müssen nach dem festgelegten Hygienekonzept arbeiten. Die Sonne kann tagsüber helfen; an trüben Tagen oder bei hohem Bedarf muss der vorgesehene Betrieb trotzdem funktionieren. Vermeiden sollte man eine Steuerlogik, die den hygienisch vorgesehenen Betrieb nach Wetterprognose absenkt oder verschiebt. Fragen an die Fachplanung: Welche Temperatur wird wo überwacht? Wie wird die erforderliche Temperatur im Rücklauf beziehungsweise an den maßgeblichen Stellen sichergestellt? Was übernimmt der Wärmeerzeuger, wenn Solarstrom fehlt? Welche Betriebszustände werden dokumentiert? Die Antworten gehören zur Anlagenübergabe und nicht nur in eine App-Einstellung.
Keine Wochenroutine als vermeintliche Absicherung
Eine verbreitete Idee ist, den Speicher gelegentlich besonders hoch aufzuheizen und im Übrigen niedrig zu betreiben. Das UBA hält eine solche „Legionellenschaltung“ nicht für eine sichere Variante des Legionellenschutzes. Eine zeitweise Temperaturspitze belegt also nicht, dass sämtliche Speicherbereiche und Leitungsabschnitte hygienisch sicher geführt wurden. Auch ein PV-Überschuss, der einen Speicher an einem sonnigen Nachmittag erhitzt, ist nicht mit einem nachgewiesenen Verfahren zur Kontrolle des gesamten Trinkwassersystems gleichzusetzen. Bei Effizienzzielen braucht es ein abgestimmtes Gesamtkonzept, keine improvisierte Boost-Funktion.
Wasseraustausch und Betrieb mitdenken
Temperatur allein beschreibt die Vorsorge nicht vollständig. Der DVGW führt neben der Wassertemperatur auch die Aufenthaltszeit in der Installation als Faktor auf. In der Praxis sollte der Plan daher wenig genutzte Entnahmestellen, längere Abwesenheiten und die regelmäßige Nutzung der Leitungsabschnitte berücksichtigen. Eine Solarregelung kann diese Betriebsfragen nicht lösen. Bei Umbau oder Änderungen an Speichern, Zirkulation oder Leitungsführung sollte die Fachplanung zugleich prüfen, ob das System bestimmungsgemäß genutzt wird und ob ein dauerhaft passendes Betriebs- und Wartungskonzept besteht.
Bei Auffälligkeiten nicht selbst nachregeln
Wird bei einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht, sind rechtliche Betreiberpflichten ausgelöst. Die Trinkwasserverordnung verlangt dann unverzügliches Handeln; dazu gehört eine Untersuchung zur Klärung der Ursachen. Eine bloße Änderung der Solar- oder Speicherregelung ist dafür kein Ersatz. Die konkrete Untersuchung und die erforderlichen Maßnahmen müssen sich an der Verordnung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik orientieren. Für Eigentümer heißt das: Mess- oder Prüfberichte ernst nehmen, die zuständigen Fachleute einbeziehen und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.