Potentialausgleich bei PV: Montagesystem und elektrische Anlage abstimmen
09.10.2026
Funktionspotentialausgleich dient nicht der elektrischen Sicherheit. Deshalb sollte die geplante Aufgabe jeder Verbindung vor der Montage eindeutig feststehen.
Schutzleiter und Funktionsausgleich unterscheiden
„Erdung“ wird bei PV-Anlagen oft als Sammelbegriff benutzt. Für die Planung sollte dagegen klar benannt sein, welche Aufgabe ein Leiter erfüllt: Schutz gegen elektrischen Schlag, funktionaler Potentialausgleich oder Einbindung in den Blitzschutz sind nicht automatisch dasselbe. Die DKE definiert den Funktionspotentialausgleich als Ausgleich für Zwecke außerhalb der elektrischen Sicherheit; Grün-Gelb darf für solche Leiter nicht verwendet werden. Das ist wichtig, weil eine beliebige Verbindung von Metallteilen weder einen fachgerecht ausgelegten Schutzleiter noch ein abgestimmtes Blitzschutzkonzept ersetzt. [DKE: Potentialausgleich und leitfähige Teile](https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/industry/normenhinweise/einbeziehung-von-leitfaehigen-teilen-in-den-potentialausgleich)
Montagegestell früh in die Planung einbeziehen
Für eine PV-Anlage ohne Blitzschutzsystem empfiehlt der VDE, das metallene Montagegestell an die Haupterdungsschiene anzuschließen. In der Praxis sollte deshalb bereits bei der Elektroplanung geklärt werden, wo der Anschluss vorgesehen ist und wie die Leitung mit der PV-Verkabelung geführt werden kann. So lässt sich vermeiden, dass die Anschlussroute erst nach der Montage improvisiert wird. Bei der Übergabe sollte die Fachkraft erläutern können, welches Gestell eingebunden ist und an welchem vorgesehenen Anschlusspunkt die Verbindung endet. Die konkrete Umsetzung hängt vom Gebäude und dem elektrischen Gesamtkonzept ab; dieser Hinweis ist keine Anleitung für einen Eigenanschluss. [VDE: Blitzschutz von Photovoltaik-Anlagen](https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/pv-anlagen)
Bei getrenntem Blitzschutz keine Direktverbindung improvisieren
Ein vorhandenes Blitzschutzsystem muss in die PV-Planung einbezogen werden. Insbesondere bei einem getrennten Blitzschutzsystem ist die Unterscheidung zwischen Potentialausgleich und Blitzschutzverbindung entscheidend: Der VDE warnt ausdrücklich vor einer direkten Verbindung des Montagegestells mit Blitzschutzleitungen. Deshalb sollten Elektroplanung und Blitzschutz-Fachkraft das Konzept gemeinsam abstimmen, bevor Montageschienen oder Leitungswege festgelegt werden. Eine Verbindung „zur Sicherheit“ kann sonst gerade die geplante Trennung unterlaufen. [VDE: Blitzschutz von Photovoltaik-Anlagen](https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/pv-anlagen)
Was die Normübersicht für die Abstimmung bedeutet
Die DKE beschreibt DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 als Regelwerk zum Schutz von PV-Stromversorgungssystemen vor Blitz- und Überspannungsfolgen. Für die Praxis bedeutet das: Bei einem Gebäude mit Blitzschutz ist nicht allein die Frage „Wohin mit dem Leiter?“ entscheidend. Zu klären ist, wie das PV-Gestell in das Schutzkonzept passt und ob die vorgesehene Schutzfunktion erhalten bleibt. Ein konkretes Beispiel: Wird eine PV-Anlage auf einem Haus mit äußerem Blitzschutz ergänzt, sollte die Fachplanung vor der Montage festhalten, ob der Blitzschutz getrennt bleibt und welcher Anschlusspunkt für den Potentialausgleich vorgesehen ist. Die DKE weist auf die besondere Bedeutung der richtigen Auswahl des Blitzschutzsystems hin. [DKE: Normübersicht Beiblatt 5](https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7035078&type=dke%7Cdokument)