SolarbefundRatgeberRechner

PV-Angebot mit Ersparnisgarantie: Rechenannahmen kritisch prüfen

09.10.2026

Eine Ersparnisgarantie ist nur so belastbar wie ihre Annahmen und Bedingungen. Mit einer transparenten Gegenrechnung erkennen Sie, ob das PV-Angebot auch ohne optimistische Strompreisprognose trägt.

Garantie oder Prognose? Erst den Vertrag lesen

„Garantierte Ersparnis“ klingt nach einem festen Ergebnis. Eine Angebotsrechnung allein ist aber zunächst eine Prognose: Sie hängt etwa davon ab, wie viel Solarstrom im Haus genutzt wird und welchen künftigen Netzstrompreis der Anbieter einsetzt. Fragen Sie deshalb schriftlich, was genau garantiert wird: ein Eurobetrag, eine Mindestmenge an erzeugtem Strom oder lediglich die Leistung einzelner Komponenten? Prüfen Sie, wer im Vertrag verpflichtet ist, welche Laufzeit gilt und was passiert, wenn das Ergebnis verfehlt wird. Eine unverbindliche Beispielrechnung ist nicht dasselbe wie eine vertragliche Zusage. Die Verbraucherzentrale weist bei Mietangeboten darauf hin, dass die versprochene Ersparnis häufig erst gegen Ende oder sogar nach Ende der Laufzeit eintritt. [Ihre Hinweise zu Mietangeboten und Ersparnisrechnungen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-solaranlage-mieten-eine-alternative-zum-kauf-71086) betonen, dass Annahmen und Vertragsdauer gemeinsam betrachtet werden müssen.

Die Ersparnis in getrennte Bausteine zerlegen

Rechnen Sie nicht mit einer einzigen pauschalen „Ersparnis“. Trennen Sie erstens den Wert des selbst genutzten Solarstroms – die dadurch vermiedene Arbeitspreiszahlung – und zweitens die Einnahmen aus eingespeistem Überschuss. Ziehen Sie davon die Anlagenkosten und alle laufenden oder später fälligen Vertragsposten ab. Der Grundpreis des Stromvertrags verschwindet durch Eigenverbrauch in der Regel nicht, weshalb er nicht als eingesparte kWh-Kosten angesetzt werden sollte. Die Einspeisevergütung ist nicht automatisch mit dem Haushaltsstrompreis gleichzusetzen. Sie hängt auch von Inbetriebnahmezeitpunkt und installierter Leistung ab. Prüfen Sie für das konkrete Projekt die [Fördersätze der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html), statt eine pauschale Überschussvergütung in die Angebotsrechnung zu übernehmen.

Eigenverbrauch und Dachertrag realistisch ansetzen

Eine hohe Eigenverbrauchsquote ist kein frei wählbarer Bonus. Sie hängt mit Erzeugungsprofil, Anlagengröße, Ausrichtung und dem zeitlichen Verbrauch zusammen. Ein Speicher kann Solarstrom zeitlich verschieben, kostet aber zusätzlich; ein E-Auto oder eine Wärmepumpe helfen der Rechnung nur, wenn ihr Verbrauch tatsächlich zum Solarstromangebot passt. Der Solarrechner der Verbraucherzentrale nutzt für seine Modellrechnung eine vorteilhafte Ausrichtung und Sonneneinstrahlung. Das ist ein Rechenansatz, kein individuelles Ertragsversprechen für jedes Dach. Die [Erläuterung zum Solarrechner](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/so-kalkuliert-der-solarrechner-24907) beschreibt seine Annahmen und Grenzen. Bitten Sie den Anbieter um die zugrunde gelegte Jahresproduktion und Eigenverbrauchsmenge in kWh – nicht nur um einen Prozentwert.

Ein Gegencheck mit drei Szenarien

Nehmen wir ausschließlich zur Illustration eine 10-kWp-Anlage mit 10.000 kWh Jahreserzeugung an. Unterstellen wir weiter, dass 30 Prozent – 3.000 kWh – direkt im Haushalt genutzt und 7.000 kWh eingespeist werden. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 36 ct/kWh wären die vermiedenen Bezugskosten 1.080 Euro im ersten Jahr. Werden für den Überschuss beispielhaft 8 ct/kWh angesetzt, kämen 560 Euro Einspeiseerlös hinzu: zusammen rund 1.640 Euro vor Kosten. Die Zahlen sind frei gewählte Rechenannahmen, keine Ertrags- oder Preisprognose. Lassen Sie sich mindestens drei Varianten vorlegen: mit unverändertem Arbeitspreis, mit der im Angebot verwendeten Preissteigerung und mit einer vorsichtigeren Eigenverbrauchsannahme. Vergleichen Sie dieselbe Laufzeit wie im Vertrag. Eine Rechnung über 25 oder 30 Jahre kann einen anderen Eindruck vermitteln als der Zeitraum, in dem Miet- oder Finanzierungsraten anfallen. Erfassen Sie auch, welche Serviceleistungen enthalten sind und ob sie nach Vertragsende wegfallen. Fragen Sie konkret: Welche kWh-Menge wird jährlich selbst genutzt? Welcher Arbeitspreis – ohne Grundpreis – wird dafür angesetzt? Wie steigt er pro Jahr? Welcher Vergütungssatz gilt für den Überschuss? Welche Kosten sind nicht im Angebot enthalten? Und welche Zahlung oder Nachbesserung folgt aus einer unterschrittenen Ersparnisgarantie? Erst wenn Vertrag und Gegenrechnung dieselben klaren Annahmen verwenden, lässt sich die Garantie sinnvoll einordnen.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale
  2. Verbraucherzentrale
  3. Bundesnetzagentur