PV-Anlage nach Sturm: Kontrolle sicher organisieren
09.10.2026
Nach einem schweren Sturm zählt zuerst die Sicherheit: Dach und Anlage nicht eigenmächtig betreten oder berühren. Eine Sichtkontrolle kann auffällige Schäden zeigen, ersetzt aber keine Fachprüfung. Halten Sie Beobachtungen fest und klären Sie außerdem, ob Ihr Versicherungsschutz Sturmfolgen an der Anlage umfasst.
Sicherheit geht vor
Nach dem Sturm ist der erste Schritt keine Dachbegehung. Halten Sie Abstand, wenn Module verschoben oder gebrochen wirken, Teile herabhängen oder Dachziegel lose sein könnten. Betreten Sie weder das Dach noch die Modulfläche und berühren Sie keine beschädigten Leitungen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie warnt grundsätzlich vor Arbeiten auf Dachflächen, die nicht gefahrlos erreichbar sind. Wenn ein Teil abzustürzen droht, sperren Sie den Bereich darunter ab und holen Sie unverzüglich fachkundige Hilfe. Auch eine vermeintlich kurze Kontrolle vom Dachfenster oder von einer Leiter kann den Blick auf einen Schaden in eine gefährliche Situation verwandeln. Warten Sie lieber, bis ein geeigneter Fachbetrieb den sicheren Zugang und die nötige Ausrüstung organisiert hat.
Auffälligkeiten aus sicherer Entfernung festhalten
Schauen Sie nur vom Boden oder einem anderen sicheren Standort aus. Notieren Sie, was erkennbar ist: ein gerissenes oder fehlendes Modul, ein verschobenes Gestell, herabhängende Teile oder sichtbare Beschädigungen an Kabeln. Wenn möglich, fotografieren Sie die Stellen mit Abstand und notieren Sie Datum und Uhrzeit. Die Fotos sind eine Orientierung für den Fachbetrieb, keine Diagnose. SOLARWATT empfiehlt, Module auf Risse, Schäden und lose Verbindungen zu prüfen; bei gebrochenem Glas kommt zudem ein Stromschlagrisiko hinzu. Auch wenn von unten nichts auffällt, lässt sich daraus nicht ableiten, dass Befestigungen und elektrische Anschlüsse unversehrt sind. Machen Sie die Bilder möglichst aus derselben Richtung und nicht durch riskantes Näherkommen; markieren Sie gedanklich, welche Dachseite betroffen ist, damit der Betrieb die Stelle leichter findet.
Den Fachbetrieb gezielt beauftragen
Rufen Sie den Installationsbetrieb oder einen qualifizierten PV-Fachbetrieb an und schildern Sie die sichtbaren Auffälligkeiten. Bitten Sie darum, nicht nur die Modulflächen, sondern auch Unterkonstruktion und Verkabelung in die Prüfung einzubeziehen. Das sind neben dem Wechselrichter wesentliche Teile der Anlage. Bei sichtbaren Rissen oder losen Verbindungen sollte der Fachbetrieb die Anlage beurteilen, bevor Sie selbst Reinigungs- oder Reparaturversuche unternehmen. Schrauben nachzuziehen oder Stecker zu lösen ist keine Aufgabe für eine improvisierte Eigenkontrolle. Falls der Wechselrichter eine Fehlermeldung zeigt oder die Anlage auffällig weniger Strom liefert, notieren Sie Zeitpunkt und Anzeige und geben Sie diese Information beim Anruf weiter. Ein Ertragsrückgang allein belegt keinen mechanischen Schaden: Bewölkung, Tageslänge oder andere Betriebsbedingungen können die Erzeugung ebenfalls beeinflussen. Nutzen Sie solche Angaben deshalb als Hinweise, nicht als Ersatz für die technische Prüfung.
Dokumentation und Versicherung
Bewahren Sie Fotos, Fehlermeldungen, den Prüfbericht und Belege für notwendige Arbeiten auf. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, welche Schäden und Folgekosten vertraglich abgedeckt sind; Sturm ist zwar ein typischer versicherter Schadenfall, maßgeblich bleibt aber Ihr Vertrag. Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass Betreiber haften können, wenn Dritte durch ihre PV-Anlage zu Schaden kommen. Das ist besonders relevant, wenn sich Teile gelöst haben oder auf Nachbargrundstücke gelangt sind. Melden Sie den Schaden zeitnah nach den Vorgaben Ihrer Police und stimmen Sie größere Reparaturen, soweit die Situation es erlaubt, mit dem Versicherer ab. Halten Sie dabei fest, wann der Sturm auftrat, was Sie aus sicherer Entfernung beobachtet haben und welche Schritte der Fachbetrieb empfiehlt. Die Deckung, Selbstbeteiligung und Meldefristen richten sich nach den konkreten Versicherungsbedingungen; eine allgemeine Checkliste ersetzt deren Prüfung nicht.