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PV-Einspeisung anmelden: Netzanschluss und Vergütung getrennt klären

09.10.2026

Wer eine Photovoltaikanlage ans Netz bringen will, sollte technische Anschlussprüfung und spätere EEG-Abrechnung als getrennte Vorgänge behandeln. Der Netzbetreiber prüft den Anschluss; für Förderzahlungen braucht er außerdem Angaben zur Anlage, Einspeisung und gewählten Veräußerungsform.

Zwei Vorgänge, ein Ansprechpartner

„Einspeisung anmelden“ klingt nach einem Formular, meint in der Praxis aber mindestens zwei Dinge. Zuerst muss der technische Netzanschluss geklärt werden: An welchem Verknüpfungspunkt kann die Anlage angeschlossen werden, welche Angaben und Nachweise werden gebraucht, und wie läuft die Inbetriebnahme? Daneben stehen die Daten, die der Netzbetreiber für Abnahme, Bilanzierung und eine spätere EEG-Abrechnung benötigt. Die [Bundesnetzagentur erklärt](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Anmeldung_table.html), dass ein vorheriges Netzanschlussbegehren sowie weitere Angaben erforderlich sind. Für Anschlussfragen ist der Anschlussnetzbetreiber zuständig ([FAQ der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Netzanschluss/faq_table1.html)).

Schritt 1: Anschluss technisch vorbereiten

Wenden Sie sich frühzeitig an den zuständigen Netzbetreiber oder prüfen Sie dessen Anschlussportal. Halten Sie die Eckdaten bereit, die der Installateur für die Anmeldung und technische Prüfung zusammenträgt, etwa Anlagenstandort, Leistung und Wechselrichterdaten; der Netzbetreiber kann weitere Informationen oder Nachweise anfordern. Nach § 8 EEG muss der Netzbetreiber erneuerbare Anlagen grundsätzlich vorrangig an einer geeigneten Stelle anschließen und nach Eingang eines Begehrens einen Bearbeitungszeitplan übermitteln ([§ 8 EEG](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html)). Das bedeutet nicht, dass jedes Projekt ohne Prüfung sofort eingeschaltet werden darf: Die Bundesnetzagentur beschreibt als Regelfall Anschlussprüfung und Anschlusszusage vor dem Anschluss. Für bestimmte kleinere Anlagen an bestehenden Hausanschlüssen gibt es gesetzliche Frist-Ausnahmen mit weiteren Voraussetzungen. Sie sind kein Grund, technische Nachweise oder Sicherheitsvorgaben zu überspringen. Im Zweifel sollte der Installationsbetrieb den konkreten Verfahrensweg mit dem Netzbetreiber abstimmen.

Schritt 2: Vergütungsweg festlegen

Der technische Anschluss legt noch nicht fest, wie die eingespeiste Energie vergütet wird. Bei der Einspeisevergütung wird der eingespeiste Strom dem Netzbetreiber überlassen; das ist von der technischen Freigabe des Anschlusses zu unterscheiden ([EEG-Förderinformationen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Nutzung_table.html)). § 19 EEG sieht unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zahlungsanspruch gegen den Netzbetreiber für eingespeisten erneuerbaren Strom vor ([§ 19 EEG](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html)). Prüfen Sie deshalb gesondert, welche Förder- beziehungsweise Vermarktungsform für Ihr Projekt gilt und welche Daten für ihre Abwicklung noch fehlen. Diese Seite nennt bewusst keine Vergütungssätze: Sie ändern sich im Zeitverlauf und hängen unter anderem von der Anlagenausführung und dem Inbetriebnahmedatum ab.

Schritt 3: Messung und Abrechnungsdaten sichern

Für die Abrechnung muss die eingespeiste Strommenge messbar sein. Ist der vorhandene Zähler nicht für die Einspeisung geeignet, muss dies vor der Einspeisung geklärt werden; die Bundesnetzagentur weist auf die Notwendigkeit eines geeigneten Zählers hin. Außerdem benötigt der Netzbetreiber Angaben zur Anlage und zum Betreiber. Bewahren Sie daher Anschlussbestätigung, Inbetriebnahmeunterlagen und Zählerdaten gut auffindbar auf und lassen Sie sich bestätigen, wer fehlende Abrechnungsdaten übermittelt. Technische Anschlussprüfung, Zählereinrichtung und Vergütungsabwicklung hängen zusammen, sind aber keine austauschbaren Erledigungen.

Beispiel: Dachanlage mit Überschusseinspeisung

Angenommen, ein Haushalt plant eine Dachanlage, verbraucht einen Teil des Solarstroms direkt und speist den Überschuss ein. Zunächst klären Installateur und Netzbetreiber Anschluss, Zähler und technischen Ablauf. Separat wird die Abwicklung des eingespeisten Anteils festgelegt. Bei der Einspeisevergütung wird dieser Anteil dem Netzbetreiber überlassen. Das Beispiel verdeutlicht die verschiedenen Fragen, die vor dem Start abzuarbeiten sind; es ist keine Zusage zu einer bestimmten Förderhöhe oder zu einem individuellen Anspruch.

Übergabe-Checkliste vor der Inbetriebnahme

Lassen Sie sich schriftlich bestätigen: (1) Wer hat das Netzanschlussbegehren eingereicht und welchen Bearbeitungsstand gibt es? (2) Welche technischen Nachweise und welcher Zähler sind noch offen? (3) Welche Angaben zur EEG-Abwicklung fehlen noch? (4) Wer übermittelt die Inbetriebnahmedaten und kontrolliert, dass Netzbetreiber und Installateur dieselben Anlagendaten führen? Häufig übernimmt der Installateur die Kommunikation für den Anschluss; trotzdem sollte der Anlagenbetreiber Zuständigkeiten und den Abschluss der Abrechnungsseite prüfen. Diese Übersicht ist ein allgemeiner Wegweiser, keine Einzelfallprüfung. Bei Steckersolargeräten oder besonderen Anlagenkonstellationen gelten teils eigene Regeln.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur
  2. Bundesnetzagentur
  3. Bundesnetzagentur
  4. Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
  5. Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz