PV-Kabel durch Brandabschnitte planen: Schottung und Abstimmung
09.10.2026
Wer PV-Leitungen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile führt, sollte Trasse, Schottung und Zuständigkeiten früh gemeinsam planen. Die konkrete Ausführung hängt vom Bauteil, dem Landesrecht und dem Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis ab.
Erst die Trasse, dann die Öffnung
Bei einer Photovoltaikanlage ist die Leitungsführung nicht nur eine Frage des kürzesten Wegs vom Dach zum Wechselrichter. Auf dem Plan sollte zuerst sichtbar werden, welche Wand oder Decke raumabschließend und feuerwiderstandsfähig ist, wo die PV-Leitung diese Grenze quert und ob sie dafür durch ein Schott oder einen entsprechend geschützten Installationsschacht geführt wird. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) behandelt ausdrücklich die Führung durch raumabschließende Bauteile; bei der dort beschriebenen Abschottungsvariante muss diese mindestens die Feuerwiderstandsfähigkeit des durchdrungenen Bauteils erreichen. Das DIBt beschreibt den Zweck von Abschottungen als Begrenzung der Übertragung von Feuer, Rauch und Temperatur in andere Brandabschnitte ([MLAR 2026](https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/MLAR_2026.pdf); [DIBt: Kabel- und Rohrabschottungen](https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/rohrabschottungen-kabelabschottungen-kombiabschottungen)).
Im Plan die Grenze markieren
Ein brauchbarer Vorentwurf zeigt daher nicht bloß eine Linie mit der Beschriftung „PV-Leitung“. Markieren Sie den Verlauf ab den Modulen, alle Durchdringungen, die geplante Position des Wechselrichters und die betroffenen Brandabschnitte. Ergänzen Sie je Durchdringung das Bauteil (Wand oder Decke), dessen geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit, die vorhandene Öffnung beziehungsweise den geplanten Durchbruch sowie die vorgesehene Schottart. Diese Bestandsaufnahme ist eine praktische Planungshilfe, keine pauschale Bemessung: Maßgeblich sind die örtlich geltenden Bauvorschriften und die konkrete Bauteil- und Anlagenkonstellation. In Deutschland wird die Musterregel erst durch die jeweils einschlägigen Landesvorschriften relevant; das DIBt verweist ausdrücklich auf die einschlägigen Landesvorschriften und die MLAR als Technische Regel.
Schott nicht nach Produktnamen auswählen
Ein Brandschott ist kein beliebig austauschbarer Füllstoff. Das DIBt erläutert, dass die Errichtung als Bauart geregelt wird und der Anwendbarkeitsnachweis vorgibt, unter welchen Bedingungen eine Abschottung mit welchen Leitungen errichtet werden darf. Deshalb muss die Planung zur tatsächlichen Leitung und zum Bauteil passen: Zahl und Art der Kabel, Öffnungsgröße, Wand- oder Deckeneinbau und vorgesehene Abschottung sind mit den Unterlagen des jeweiligen Systems abzugleichen. Nicht allein eine Produktbezeichnung oder eine allgemeine Feuerwiderstandsklasse entscheidet über die Zulässigkeit der konkreten Ausführung. Dokumentieren Sie das ausgewählte System samt Nachweis und Montagevorgaben, bevor Elektro- und Ausbaugewerk die Öffnung herstellen.
Kabelbündel und Nachbelegung mitdenken
Bei mehreren Kabeln lohnt es sich, die Belegung vorab festzulegen. Ein Beispiel: Für den Wechselrichter sind zunächst zwei DC-Leitungen vorgesehen, später kommt möglicherweise eine weitere Leitung oder ein zusätzlicher Stromkreis hinzu. Ob das vorhandene Schott diese Belegung aufnehmen darf, lässt sich nicht aus der bloßen Tatsache ableiten, dass noch Platz in der Öffnung ist. DIBt stellt klar, dass die Nachweise die zulässigen Bedingungen und Leitungen festlegen. Ein 2026 veröffentlichter DIBt-Hinweis erläutert außerdem eine eng begrenzte Erleichterung für bestimmte Mörtel-Kombiabschottungen: Sie gilt nur bei erfüllten Voraussetzungen und ersetzt nicht generell den erforderlichen Nachweis. Für die Planung heißt das: Reserven nicht improvisieren, sondern mit dem Nachweisinhaber beziehungsweise der verantwortlichen Brandschutzplanung abstimmen.
Dachquerung über eine Brandwand separat behandeln
Eine Leitung, die oberhalb des Dachs über eine Brandwand hinweg verläuft, ist ein eigener Planungsfall und nicht einfach eine gewöhnliche Wanddurchführung. Die MLAR 2026 beschreibt dafür eine spezielle Führung: PV-Leitungen werden einzeln über die Brandwand geführt, mit nichtbrennbaren und witterungsbeständigen Baustoffen umhüllt und die Enden dicht mit nichtbrennbaren mineralischen Baustoffen verschlossen; die Umhüllung reicht mindestens 0,50 Meter von der Brandwand weg. Prüfen Sie diese Vorgabe für den konkreten Dachaufbau und berücksichtigen Sie die Lage der Leitungswege, bevor Module, Unterkonstruktion und Dachabdichtung fertiggestellt sind. Die Regel ist keine pauschale Freigabe für jede beliebige Dach- oder Wandkonstruktion.
Zuständigkeiten und Übergabe festlegen
Die kritische Stelle liegt oft zwischen Gewerken: Die Elektroplanung kennt Kabeltyp und Verlauf, die Brandschutzplanung die Anforderungen an Bauteil und Abschnitt, und die ausführende Fachfirma setzt die zugelassene beziehungsweise nachgewiesene Konstruktion um. Legen Sie deshalb fest, wer Öffnungsgröße und -lage freigibt, wer das passende Schott bestätigt und wer die Ausführung dokumentiert. Sinnvoll sind ein Detailplan, Fotos vor dem Verschließen und eine Kennzeichnung am Schott mit System- beziehungsweise Nachweisbezug, soweit die Systemvorgaben dies vorsehen. Änderungen an einer fertigen Durchführung sollten zurück in denselben Freigabeweg, statt dass vor Ort eine zusätzliche Leitung „noch mit hineingezogen“ wird.
Elektrische Sicherheit parallel betrachten
Brandschutz und elektrische Sicherheit sind zwei getrennte Prüfstränge. Die DKE führt eine VDE-Anwendungsregel zu Maßnahmen am DC-Bereich von PV-Anlagen im Brandfall beziehungsweise bei technischer Hilfeleistung auf; der dort beschriebene Ansatz betrifft unter anderem gefährliche Berührungsspannungen, falls die Schutzmaßnahme durch doppelte oder verstärkte Isolierung versagt. Die gelistete 2013er Ausgabe ist als historisch markiert, ebenso die erwähnte spätere Fassung. Verwenden Sie diese ältere Dokumentseite daher nicht als aktuellen Ausführungsnachweis, sondern lassen Sie die gültigen elektrotechnischen Anforderungen für das Projekt prüfen. Im Alltag bedeutet die Abstimmung: Die PV-Fachplanung soll den Leitungsweg und die DC-Komponenten liefern; die Brandschutzplanung klärt die Durchdringungen; die Ausführung und Dokumentation müssen beide Anforderungen zusammenführen ([DKE-Dokumentseite](https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7030790&type=dke%7Cdokument)).