PV-Kabel in Flucht- und Rettungswegen fachlich planen
09.10.2026
PV-Kabel und Rettungswege müssen zusammen gedacht werden: Maßgeblich ist, dass der Weg im Brandfall lange genug nutzbar bleibt. Die MLAR beschreibt dafür zulässige Installationsarten und eine besondere Lösung für PV-Leitungen über Brandwände. Welche Regel im konkreten Gebäude gilt, ist anhand des Landesrechts und des Brandschutzkonzepts zu prüfen.
Erst den Weg klassifizieren, dann die Leitung zeichnen
Ein Flur, der im Alltag als Verkehrsfläche erscheint, kann bauordnungsrechtlich ein notwendiger Flur und damit Teil des Rettungswegs sein. Dasselbe gilt für notwendige Treppenräume und Räume zwischen Treppenraum und Ausgang ins Freie. Die MLAR erfasst diese Räume und lässt Leitungsanlagen dort nur zu, wenn die Rettungswegnutzung im Brandfall ausreichend lange möglich bleibt. Das ist keine pauschale Freigabe für PV-Kabel: Entscheidend sind die konkrete Leitungsart, der Einbauort und die passende Installationsart. Die MLAR ist ein Musterregelwerk; für das Vorhaben sind die eingeführten technischen Baubestimmungen des jeweiligen Landes, Gebäudeklasse, Sonderbaustatus und das genehmigte Brandschutzkonzept zu prüfen. [DIBt: MLAR](https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/MLAR_2026.pdf)
Bevorzugte Route: am Rettungsweg vorbei
In der Vorplanung lohnt sich ein einfacher Routenvergleich: Können die Stringleitungen vom Dach über einen Installationsschacht oder einen dafür vorgesehenen Technikbereich direkt zum Wechselrichter geführt werden, statt offen durch Treppenraum oder notwendigen Flur zu laufen? Ein solcher Verlauf reduziert Konflikte mit Rettungsweganforderungen und lässt den Weg übersichtlich. Wo eine Querung unvermeidbar ist, muss die Fachplanung die im einschlägigen Regelwerk vorgesehenen Installationsformen samt Schacht, Kanal, Unterdecke oder Putzlösung konkret festlegen. Ein gewöhnliches Installationsrohr ist nicht automatisch eine brandschutzgerechte Lösung; insbesondere müssen System, Baustoffe, Abschlüsse und die Feuerwiderstandsfähigkeit des betroffenen Bauteils zusammenpassen. In Arbeitsstätten kommt hinzu: Der Arbeitgeber muss Fluchtwege und Notausgänge jederzeit nutzbar halten. Deshalb darf die PV-Trasse weder die erforderliche nutzbare Breite beeinträchtigen noch Türen, Kennzeichnung oder Sicherheitsbeleuchtung behindern. [Arbeitsstättenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html)
Brandwand und Dachtrasse getrennt betrachten
Eine Leitung über einer Brandwand ist eine andere Situation als ein Kabel im notwendigen Flur. Für PV-Leitungen, die einzeln oberhalb der Bedachung über Brandwände geführt werden, nennt die MLAR eine Umhüllung aus nichtbrennbaren, witterungsbeständigen Baustoffen. Das Detail ist nicht auf Innenräume oder beliebige Leitungsbündel übertragbar. Im Plan sollten daher Wandverlauf, Übertritt und die konkrete Ausführung eindeutig dargestellt werden; die Vorgaben zu Umhüllung, Enden und Abständen sind der aktuellen, für das Gebäude maßgeblichen Fassung zu entnehmen. Die Feuerwiderstandsfähigkeit der durchdrungenen oder angrenzenden Bauteile darf nicht beiläufig geschwächt werden. [DIBt: MLAR](https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/MLAR_2026.pdf)
Brandschutzplanung als Schnittstelle organisieren
Die Elektroplanung sollte den geplanten Verlauf mit Architektur, Brandschutzplanung und ausführendem Betrieb abgleichen, bevor Durchbrüche und Befestigungspunkte festgelegt sind. Ein hilfreicher Planstand enthält mindestens: Lage von Modulen und Wechselrichtern, DC-Leitungsweg, Querungen von Brandabschnitten, Durchführungen durch Wände oder Decken sowie die vorgesehenen Abschottungen und Installationskanäle. Damit lassen sich Änderungen auf der Baustelle erkennen, bevor sie einen Rettungsweg, ein Bauteil oder ein Brandschutzdetail betreffen. Für Betrieb und Prüfung sollten die Kabelwege nachvollziehbar dokumentiert sein. Das ist auch praktisch, weil laut DGUV bei elektrotechnischen Anschlussarbeiten und Prüfungen elektrische Gefährdungen auftreten können; eine erkennbare Trasse erleichtert die sichere Zuordnung, ersetzt aber weder Fachkunde noch vorgeschriebene Prüfungen. [DGUV Information 203-080](https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2896/montage-und-instandhaltung-von-photovoltaik-anlagen)
Beispiel und Grenzen der Faustregel
Bei einem Mehrfamilienhaus mit Wechselrichter im Keller könnte die Planung beispielsweise die DC-Leitungen vom Dach über einen geschlossenen Installationsschacht in den Technikraum führen und den notwendigen Treppenraum freihalten. Muss die Leitung oberhalb des Dachs eine Brandwand überqueren, ist dafür die gesonderte MLAR-Lösung zu prüfen. Das ist eine Planungsillustration, keine pauschale Freigabe für ein konkretes Gebäude. Sonderbauten, abweichende Brandschutzkonzepte, Landesrecht und die tatsächliche Einordnung des Flurs können andere oder zusätzliche Anforderungen ergeben. Im Zweifel sind Bauaufsicht, Brandschutzfachplanung und Elektrofachplanung früh einzubeziehen. Nach der Ausführung sollte der dokumentierte Bestand mit der freigegebenen Planung abgeglichen werden; Änderungen an Fluchtwegen und brandschutztechnischen Details gehören nicht als improvisierte Baustellenentscheidung behandelt.