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PV im Kühllager: Lastverschiebung innerhalb sicherer Temperaturgrenzen

09.10.2026

Ein Kühllager kann PV-Überschüsse in Kälte umwandeln und damit Kühlstrom zeitlich verschieben. Entscheidend sind produktspezifische Temperaturgrenzen, belastbare Messdaten und ein Betriebskonzept, das die Lebensmittelsicherheit nicht dem Eigenverbrauch unterordnet.

Die Kühlung wird zum zeitlichen Puffer

Ein Kühllager braucht Strom, um Wärme aus Raum und Ware abzuführen. Wenn die Kälteanlage nicht nur exakt auf den momentanen Bedarf reagiert, sondern innerhalb zulässiger Grenzen zeitlich gesteuert wird, kann ein Teil dieses Stromverbrauchs in Stunden mit hoher PV-Erzeugung fallen. Die Kälte bleibt im Lagergut und in der thermischen Masse des Raums gespeichert; später kann die Anlage eine Weile weniger leisten. Fraunhofer UMSICHT beschreibt grundsätzlich, dass Kälteerzeugung PV-Überschüsse in gespeicherte Kälte überführen kann. Eine Studie zu bestehenden Kaltlagern betrachtet ebenfalls das weitere Abkühlen von Lager und Ware zu günstigen Stromzeiten als Lastverschiebungsansatz. [Fraunhofer UMSICHT](https://www.umsicht.fraunhofer.de/de/projekte/kaelteversorgung-flexibilisieren.html), [Aarhus University](https://pure.au.dk/portal/en/publications/using-existing-cold-stores-as-thermal-energy-storage). Das ist keine elektrische Speicherung: Eine Batterie liefert später Strom zurück, ein Kühllager verschiebt lediglich einen Teil des Kältebedarfs. Der wirtschaftliche Effekt hängt daher unter anderem davon ab, ob zeitlich verschobener Anlagenbetrieb zum eigenen PV-Profil passt und ob die zusätzliche Kühlung ihren Aufwand rechtfertigt. Ohne Last- und Temperaturdaten lässt sich aus der installierten PV-Leistung allein nicht ableiten, wie viel Flexibilität tatsächlich vorhanden ist.

Temperaturgrenzen zuerst, Eigenverbrauch danach

Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln ist eine wichtige Grenze nicht verhandelbar: Die TLMV verlangt grundsätzlich, dass das Erzeugnis an allen Punkten ständig bei −18 °C oder kälter gehalten wird. Die im Gesetz genannten Abweichungen nach oben betreffen bestimmte Situationen wie Versand sowie örtlichen Vertrieb und Einzelhandels-Tiefkühlgeräte; sie sind keine pauschale Erlaubnis, ein Tiefkühllager für PV-Eigenverbrauch wärmer fahren zu lassen. Maßgeblich sind außerdem die konkreten Produkt- und Prozessanforderungen. [§ 2 TLMV](https://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/__2.html). Das bedeutet nicht, dass jedes Kühlhaus generell auf −18 °C geregelt werden muss: Die zitierte Vorschrift gilt für tiefgefrorene Lebensmittel. Für Kühlware gelten je nach Produkt und Prozess andere Vorgaben. Auch ein tieferer Sollwert ist nicht automatisch vorteilhaft: Er kann die Stromaufnahme erhöhen und Warenqualität oder Anlagenbetrieb berühren. Ein Lastverschiebungsfenster muss deshalb aus den geltenden Produktspezifikationen und dem betrieblichen HACCP-/Qualitätskonzept abgeleitet werden, nicht aus einem allgemeinen PV-Zielwert.

Ein Betriebsablauf mit PV-Prognose

Ein praktischer Ansatz beginnt mit einer Prognose für PV-Erzeugung und Kühlbedarf. Wenn für die kommenden Stunden ein Überschuss zu erwarten ist und die Ware unterhalb ihrer zulässigen Temperaturgrenze ausreichend Reserve hat, kann die Steuerung die Kälteanlage in diesem Zeitfenster bevorzugt betreiben. In der späteren PV-armen Phase lässt sie die Anlage innerhalb einer vorher festgelegten Komfortzone zurücknehmen und beobachtet, ob Raum- und Produkttemperaturen im sicheren Bereich bleiben. Das ist eine technische Ableitung aus dem beschriebenen Prinzip der Kältespeicherung, keine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Sollwert. Beispiel: Für den Folgetag kündigt der Wetterbericht eine sonnige Mittagsphase an, während die übliche Warenannahme erst am Nachmittag stattfindet. Eine Steuerung könnte – sofern Freigaben und Messwerte das zulassen – einen Teil der planbaren Kühlung vorziehen und später in den PV-ärmeren Stunden zeitweise weniger kühlen. Kommen unerwartet warme Ware, häufige Toröffnungen, Abtauung oder eine Störung hinzu, muss die Anlage wieder nach dem realen Kühlbedarf statt nach dem PV-Fahrplan arbeiten. Nicht jede Last ist verschiebbar.

Messung: Raumluft ist nicht gleich Produkttemperatur

Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln verlangt § 2a TLMV, die Lufttemperatur in Einlagerungs- und Lagereinrichtungen so häufig und regelmäßig zu messen und aufzuzeichnen, dass der Temperaturverlauf nachvollziehbar ist. Das ist eine wichtige Basis für Monitoring und Nachweis. Die Messung der Raumluft allein sagt jedoch nicht in jeder Situation genau aus, welche Temperatur das Produkt im Kern hat. Für eine belastbare Flexibilitätsregelung sollten Betreiber deshalb vorhandene Produktmessungen beziehungsweise geeignete repräsentative Messstellen und die betrieblichen Grenzwerte gemeinsam betrachten. [§ 2a TLMV](https://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/__2a.html). Die Aarhus-Studie hebt ebenfalls hervor, dass Messdaten nötig sind, um Kaltlager zu steuern. In der Praxis gehören dazu neben Temperaturverläufen auch Betriebszustände der Kälteanlage, PV-Erzeugung, Warenbewegungen und gegebenenfalls Abtauzyklen. Eine Regelung sollte bei fehlenden Daten, Grenzwertnähe oder Alarmen auf den sicheren Normalbetrieb zurückfallen, statt starr einen Eigenverbrauchsfahrplan abzuarbeiten. [Aarhus University](https://pure.au.dk/portal/en/publications/using-existing-cold-stores-as-thermal-energy-storage).

Vor Umsetzung: Flexibilität nachweisen statt unterstellen

Vor einer Automatisierung sollte der Betrieb zunächst typische Tages- und Wochenverläufe erfassen: PV-Profil, Kälteanlagenleistung, Luft- und – soweit verfügbar – Produkttemperaturen, Belegung, Türöffnungen sowie Störungen und Abtauung. Daraus lassen sich Zeiträume identifizieren, in denen die Kühlung wirklich verschiebbar ist, ohne Produktgrenzen zu verletzen. Der Versuch sollte unter kontrollierten Bedingungen beginnen, mit dokumentierten Rückfallregeln und einer verantwortlichen Person, die Temperaturalarme priorisiert. Ein Tiefkühllager und ein Kühllager sind dabei nicht austauschbar. Warenart, Verpackung, Lagerdichte, Anlagenregelung und betriebliche Hygienevorgaben bestimmen, wie viel thermische Trägheit nutzbar ist. Die Studie aus Aarhus belegt keine allgemeingültige Einsparung für einen deutschen PV-Betrieb; sie untersucht ein konkretes Kaltlager- und Strompreis-Szenario. Für den eigenen Standort braucht es deshalb eine technische und wirtschaftliche Prüfung, die Erzeugungsprofil, Lastgang, Produktgrenzen und Mehrverbrauch durch tieferes Kühlen gemeinsam bewertet.

Quellen

  1. Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT
  2. Aarhus University
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz