PV-Leistung fehlt: Vertrag, Module und Plan abgleichen
09.10.2026
Wenn die PV-Anlage kleiner ausfällt als vereinbart, vergleichen Sie zuerst Vertragsunterlagen, Modulstückliste und Dachplan. Entscheidend ist, welche Leistung und Komponenten verbindlich zugesagt wurden – nicht allein die Größe des Wechselrichters.
Erst die zugesagte Leistung eindeutig bestimmen
Eine Abweichung lässt sich nicht allein daran festmachen, dass die Anlage im Betrieb weniger Strom erzeugt als erwartet. Klären Sie zunächst, welche Anlagenleistung und welche Komponenten tatsächlich vereinbart wurden. § 434 BGB stellt bei der Beschaffenheit einer Kaufsache auf die Vereinbarung ab und nennt Art und Menge als mögliche vereinbarte Merkmale. Prüfen Sie deshalb Auftrag, angenommenes Angebot, technische Anlagenbeschreibung, Nachträge und ausdrücklich einbezogene Anlagen gemeinsam. Eine Präsentationsgrafik oder ein Vorentwurf ist nicht automatisch Vertragsbestandteil; entscheidend ist, was in Ihrem konkreten Vertrag und den dazugehörigen Vereinbarungen festgehalten wurde. Die Verbraucherzentrale hebt für die Angebotsprüfung Gesamtleistung, Anlagenkonzept und Komponenten hervor. [BGB § 434](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html) · [Verbraucherzentrale: PV-Planung](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574)
Belegungsplan und Lieferumfang nebeneinanderlegen
Legen Sie den vereinbarten Belegungsplan neben die tatsächlich belegten Dachflächen. Zählen Sie die eingezeichneten Module je Dachseite und gleichen Sie Hersteller, Typ sowie Nennleistung mit Stückliste, Lieferschein und Montageunterlagen ab. Prüfen Sie auch, ob einzelne Felder im Plan ausdrücklich als Option, Reserve oder spätere Erweiterung bezeichnet sind. Das verhindert, dass ein Planungsbild mit dem bestellten Lieferumfang verwechselt wird. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nicht nur auf den Preis, sondern auf Leistungsumfang und Qualität zu achten; dazu zählen insbesondere die Modulanzahl sowie Typ und Leistung. Markieren Sie jede Differenz mit Fundstelle und Datum, statt nur allgemein „zu wenig Leistung“ zu notieren. [Verbraucherzentrale: PV-Planung](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574)
Wp der Module rechnen – Wechselrichter separat betrachten
Für die installierte Modulleistung addieren Sie die Nennleistungen der tatsächlich montierten Module. Beispiel: Sind laut Unterlagen 24 Module mit je 400 Wp vorgesehen, entspricht das rechnerisch 9.600 Wp beziehungsweise 9,6 kWp. Bei nur 22 montierten Modulen wären es bei gleicher Modulleistung 8,8 kWp – eine Differenz von 0,8 kWp. Das Beispiel ist eine Rechenhilfe, keine Bewertung eines konkreten Vertrags. Die Bundesnetzagentur erläutert die Addition an 20 Modulen zu je 350 Wp, die zusammen 7 kWp ergeben, und weist darauf hin, dass die Wechselrichterleistung nicht mit der installierten Leistung der Solarmodule gleichzusetzen ist. Vergleichen Sie daher separate Werte: Modulleistung in Wp/kWp und Wechselrichterleistung, statt die kleinere Zahl am Wechselrichter als Beleg für fehlende Module zu deuten. [Bundesnetzagentur: Solaranlagen und andere EE-Anlagen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html)
Abweichung nachvollziehbar festhalten und schriftlich klären
Erstellen Sie eine knappe Tabelle mit Spalten für Vertragsangabe, Plan, tatsächlich montierte Anzahl, Modultyp und errechnete kWp. Fotografieren Sie die belegten Dachbereiche und Typenschilder, sichern Sie die aktuelle Stückliste und bitten Sie den Anbieter schriftlich um Erklärung, wenn Typen ersetzt, Modulfelder ausgelassen oder Leistungswerte verändert wurden. Fragen Sie konkret, ob die Abweichung vereinbart wurde und welches Dokument eine Änderung belegt. Falls noch eine Abnahme ansteht, halten Sie offene Punkte und Ihre Einwände dort fest und lassen Sie sich eine Kopie geben. Holen Sie bei größeren oder technisch nicht erklärbaren Differenzen eine unabhängige Fachmeinung ein; mehrere Fachangebote erleichtern den Vergleich. Aus einer geringeren Erzeugung allein folgt noch nicht, dass die vereinbarte Spitzenleistung fehlt: Verschattung, Ausrichtung und Betriebsbedingungen sind davon zu trennen.
Rechte hängen von Vertrag und Einzelfall ab
Ist eine Abweichung dokumentiert, richtet sich die weitere Vorgehensweise danach, welche Vertragsart vorliegt, welche Unterlagen Vertragsbestandteil wurden und ob eine rechtlich relevante Abweichung besteht. § 634 BGB zählt für mangelhafte Werke – jeweils nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – unter anderem Nacherfüllung und Minderung auf. Eine PV-Lieferung mit Montage kann rechtlich unterschiedlich einzuordnen sein; die Vorschrift lässt sich daher nicht ohne Prüfung pauschal auf jeden Auftrag übertragen. Setzen Sie selbst keine Arbeiten am Dach oder an der elektrischen Anlage an. Bei erheblicher Minderleistung oder Streit über Abnahme, Fristen oder Zahlungen lassen Sie die Unterlagen von einer Verbraucherberatung oder einer im Vertragsrecht sachkundigen Stelle prüfen. [BGB § 634](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html) · [BGB § 434](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html)