Solarfirma insolvent: Baustand und Ansprüche dokumentieren
09.10.2026
Wenn eine Solarfirma mitten in der Montage ausfällt, entscheidet nicht allein die Nachricht von der Insolvenz, was mit dem Vertrag geschieht. Sichern Sie den Baustand und alle Zahlungs- und Vertragsbelege, bevor Arbeiten verändert oder Bauteile entfernt werden. Der Insolvenzverwalter kann bei einem nicht vollständig erfüllten Vertrag über die weitere Erfüllung entscheiden; mögliche Geldforderungen müssen nachvollziehbar beziffert und angemeldet werden.
Zuerst unterscheiden: Insolvenzantrag oder eröffnetes Verfahren
Eine ausbleibende Rückmeldung, ein Baustopp oder die Mitteilung, die Solarfirma habe Insolvenz beantragt, beantwortet noch nicht, ob der Vertrag beendet ist oder wer ihn weiterführt. Entscheidend ist auch, ob ein Verfahren eröffnet wurde und wer als Insolvenzverwalter oder vorläufiger Verwalter bestellt ist. Prüfen Sie dazu gerichtliche Schreiben und offizielle Insolvenzbekanntmachungen; wenden Sie sich bei laufendem Verfahren an die dort benannte Stelle. Bei einem bei Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrag kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung wählen. Lehnt er sie ab, wird eine Forderung wegen Nichterfüllung grundsätzlich als Insolvenzforderung geltend gemacht. Daraus folgt nicht automatisch, dass die Anlage fertiggestellt wird oder bereits gezahltes Geld vollständig zurückkommt. Lassen Sie deshalb die konkrete Vertragslage und die Art Ihrer Forderung prüfen, statt allein aus dem Wort „Insolvenz“ eine Kündigung abzuleiten.
Baustand sichern, bevor sich etwas verändert
Dokumentieren Sie zeitnah und systematisch, was tatsächlich vorhanden ist. Fotografieren Sie Dach, Gerüst, Unterkonstruktion, Module, Wechselrichter, Speicher, Kabelwege und sichtbare Anschlüsse aus Übersicht und Nähe. Notieren Sie Datum, Standort und Blickrichtung. Ergänzen Sie eine Liste mit geliefertem Material, Seriennummern, Verpackungen und fehlenden Teilen. Berühren oder verändern Sie keine offenen elektrischen Anschlüsse; für eine Sicherheitsbewertung braucht es eine qualifizierte Fachkraft. Halten Sie außerdem fest, welche vereinbarten Arbeitsschritte erledigt, begonnen oder noch offen sind: etwa Dachmontage, DC-Verkabelung, Anschluss des Wechselrichters, Speicherinstallation, Zählersetzung, Anmeldung und Inbetriebnahme. Markieren Sie Unsicherheiten klar als solche, statt aus einem Foto auf eine fertige oder mangelfreie Leistung zu schließen. Sammeln Sie Vertrag samt Anlagen, Angebot, Änderungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsnachweise, Lieferscheine, E-Mails, Terminabsprachen und bisherige Protokolle an einem Ort. Ein chronologisches Bautagebuch mit Datum, Tätigkeit, anwesenden Firmen und beobachteten Abweichungen hilft, den tatsächlichen Ablauf nachzuvollziehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Handwerkerleistungen und Absprachen schriftlich zu konkretisieren und den Fortschritt im Blick zu behalten; sie nennt Bautagebücher und Arbeitsnachweise auch als mögliche Anlagen zu einer prüfbaren Schlussrechnung.
Leistungsstand gemeinsam feststellen lassen
Wenn eine Kündigung aus wichtigem Grund erklärt wird, sieht § 648a BGB eine gemeinsame Feststellung des Leistungsstands vor. Einigen Sie sich schriftlich auf einen zeitnahen Termin und laden Sie die Firma beziehungsweise den bestellten Insolvenzverwalter mit nachweisbarem Zugang ein. Bitten Sie um ein Protokoll, das erledigte, unvollständige und strittige Positionen getrennt aufführt. Ergänzen Sie Fotos und eine Inventarliste; unterschreiben Sie nicht unbesehen eine Erklärung, die zugleich eine Abnahme oder abschließende Abrechnung sein könnte. Die gesetzliche Regel betrifft eine Kündigung aus wichtigem Grund und greift nicht als pauschale Beweisregel für jede Situation. Wird eine Partei ohne von ihr zu vertretenden Grund am Mitwirken gehindert, enthält das Gesetz eine Ausnahme. Bei drohendem Verlust von Beweisen kann eine unabhängige sachverständige Bestandsaufnahme sinnvoll sein. Ein Gutachten ersetzt aber weder die Vertragsprüfung noch die Entscheidung über Ansprüche.
Geldflüsse und offene Leistungen getrennt rechnen
Erstellen Sie eine einfache Gegenüberstellung: vereinbarter Gesamtpreis und Leistungsumfang; jede Rechnung mit Betrag und Fälligkeit; jede Zahlung mit Datum und Empfänger; dokumentierter Baustand; noch fehlende oder beschädigte Komponenten. Verknüpfen Sie jede Position mit einem Beleg. So lässt sich vermeiden, geleistete Zahlungen und bereits erbrachte Arbeiten zu vermischen. Beispiel: Sind Module auf dem Dach, aber Wechselrichter, Speicheranschluss und Inbetriebnahme fehlen, notieren Sie genau, was geliefert und was montiert ist. Beziffern Sie einen möglichen Rückzahlungs- oder Mehrkostenanspruch nicht einfach mit dem Rest des Angebotspreises: Wert und Zuordnung bereits erbrachter Leistungen sowie die Vertragsart können entscheidend sein. Zahlen Sie keine neue Rechnung ungeprüft an ein unbekanntes Konto; gleichen Sie Empfängerangaben mit einer verlässlichen Mitteilung des Verwalters ab.
Forderungen belegen und Fristen beachten
Wenn sich eine Geldforderung ergibt, sammeln Sie den Vertrag, Rechnungen, Überweisungsbelege, Schriftverkehr und Ihre Baustandstabelle. Die Insolvenzordnung verlangt bei einer Forderungsanmeldung Angaben zu Grund und Betrag und sieht Belege vor. Folgen Sie dabei dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss beziehungsweise den konkreten Anweisungen des Insolvenzverwalters und beachten Sie die dort genannte Anmeldefrist. Bewahren Sie Versand- oder Übermittlungsnachweise auf. Eine Anmeldung garantiert keine Auszahlung in voller Höhe: Ob und wann eine Quote anfällt, hängt vom Verfahren ab. Auch eine Forderung auf Fertigstellung ist nicht ohne Weiteres dasselbe wie ein Geldanspruch. Weil Kündigung, Rückzahlung, Ersatzvornahme und Gewährleistung von Vertrag und Verfahrensstand abhängen, sollten Sie vor einer Kündigung, einem neuen Auftrag oder der Veräußerung bereits gelieferter Komponenten Verbraucherberatung oder anwaltliche Hilfe einholen.
Praktische Reihenfolge
1. Gerichtliches Schreiben und Ansprechpartner des Verfahrens verifizieren. 2. Anlage und Material fotografieren, Inventar und offene Arbeiten datieren. 3. Vertrag, Änderungen, Rechnungen und Zahlungen sichern. 4. Den Verwalter schriftlich um Auskunft zur Vertragserfüllung bitten und einen Termin zur Leistungsfeststellung vorschlagen. 5. Erst danach mit fachlicher und rechtlicher Unterstützung über Kündigung, Ersatzfirma und bezifferte Forderungsanmeldung entscheiden. Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Einzelfall-Rechtsberatung. Besonders bei Anlagen mit noch nicht geprüften oder angeschlossenen Stromkreisen hat die Sicherheit Vorrang vor einer eigenen technischen Bestandsaufnahme.