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Überschusseinspeisung abrechnen: App-Monate mit der Jahresabrechnung abgleichen

16.10.2026

Bei einer PV-Überschusseinspeisung können App-Kalendermonate und Abrechnungszeiträume auseinanderfallen. Stimmen Sie Stichtage und Zählerzuordnung ab und fragen Sie fehlende oder ersetzte Messwerte separat nach.

Erst den Abrechnungsfall festlegen

Bei einer PV-Anlage mit Überschusseinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms in der Kundenanlage genutzt und ein Überschuss ins Netz abgegeben. Für den Abgleich geht es deshalb nicht um die gesamte PV-Erzeugung oder den Eigenverbrauch, sondern um die vergütete Netzeinspeisung. Die Bundesnetzagentur ordnet den Zahlungsanspruch den Kalendermonaten zu, in denen Strom ins Netz eingespeist wurde. Das ist ein wichtiger Bezugspunkt – aber nicht automatisch dieselbe Monatsansicht, die eine Wechselrichter- oder Monitoring-App zeigt. Nehmen Sie eine konkrete Jahresabrechnung und markieren Sie zuerst den Zeitraum, für den sie tatsächlich gilt. Trennen Sie ihn von den Monaten, auf die geleistete Abschläge gebucht wurden. Eine Zahlung im Januar kann beispielsweise einen Abschlag für den Vormonat betreffen; allein aus dem Buchungsdatum lässt sich nicht ablesen, welche Messperiode in einer späteren Endabrechnung verrechnet wird. [f2, f3]

Stichtage und Messstelle nebeneinanderlegen

Erstellen Sie eine kleine Tabelle mit vier Spalten: Abrechnungszeitraum laut Schreiben, Zählerstand beziehungsweise Messwert am Anfang, Messwert am Ende und verwendete Zähler- oder Messstellenkennung. Übernehmen Sie Bezeichnungen und Nummern exakt aus Abrechnung, Zählerfoto und Unterlagen des Messstellenbetreibers. Bei mehreren Zählern oder Registern sollte der Netzbetreiber benennen, welche Kennung für die eingespeiste Arbeit herangezogen wurde; Endziffern oder Registeranzeigen nicht aus der App heraus erraten. Prüfen Sie auch, ob die ausgewiesene Abrechnungsperiode ein volles Kalenderjahr umfasst oder an einem anderen Stichtag beginnt und endet. Nach dem MsbG hängt die Art der Messung unter anderem davon ab, ob ein intelligentes Messsystem oder eine viertelstündliche Einspeisegangmessung vorhanden ist. Bei Anlagen bis 100 kW ohne diese Konstellationen erfolgt die Erfassung nach den Anforderungen des Netzbetreibers. Daraus folgt: Nicht jede Anlage hat dieselbe Art von Zeitreihe, die sich direkt mit einer App-Monatsgrafik vergleichen ließe. [f8]

App-Monate auf den echten Zeitraum verteilen

Exportieren oder notieren Sie die App-Werte für jeden vollständigen Kalendermonat, der in die Abrechnung fällt, und bewahren Sie die Anzeige mit Datum oder Exportzeitpunkt auf. Schneidet der Abrechnungszeitraum einen Monat, teilen Sie diesen Monat nicht einfach proportional nach Tagen auf: Die Einspeisung kann saisonal und innerhalb des Monats stark variieren. Markieren Sie stattdessen den angeschnittenen Monat als nicht deckungsgleich und fragen Sie nach den tatsächlichen Anfangs- und Endwerten, die zur Abrechnung verwendet wurden. Bei einer Jahresabrechnung sind die Monatsgrafiken zunächst ein Prüfpfad: Sie helfen, einen auffälligen Abschnitt zu lokalisieren. Sie sind kein Beleg dafür, dass App und Abrechnung denselben Zähler, dieselbe Zeitbasis oder denselben Datenstand verwenden. Die Bundesnetzagentur beschreibt den späteren Ausgleich der Abschläge mit der Endabrechnung anhand der tatsächlichen Einspeisemengen des Jahres, die dem Netzbetreiber gemeldet wurden. [f4, f6]

Datenlücken und Ersatzwerte getrennt abfragen

Kennzeichnen Sie in Ihrer Tabelle jeden Monat mit fehlenden App-Daten, verspätet nachgeladenen Anzeigen oder einem Sprung in der Monatskurve. Beschreiben Sie nur, was tatsächlich sichtbar ist; eine App-Lücke beweist für sich genommen weder einen Zählerausfall noch eine falsche Abrechnung. Bitten Sie den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber um eine getrennte Auskunft: Welche Werte waren abrechnungsrelevant, waren es abgelesene oder übermittelte Messwerte, und wurden für einzelne Zeiträume Ersatz- oder vorläufige Werte gebildet? Das Messstellenbetriebsgesetz sieht solche Ersatz- oder vorläufigen Werte vor, wenn für die Abrechnung kein wahrer Messwert rechtzeitig ermittelt werden kann. Bei wiederkehrenden Messwertausfällen nennt es außerdem Verbesserungsmaßnahmen zur Messwertqualität und -verfügbarkeit. Fragen Sie daher nach Zeitraum, Kennzeichnung und Grundlage eines Ersatzwerts, statt einen fehlenden App-Monat selbst mit einer Schätzung zu füllen. [f5]

Rückfrage mit prüfbaren Punkten formulieren

Eine knappe Rückfrage kann die Bearbeitung erleichtern. Nennen Sie Anlagen- oder EEG-Anlagennummer, Abrechnungszeitraum und die Zählerkennung aus dem Schreiben. Bitten Sie um eine Aufstellung der verwendeten Anfangs- und Endstände beziehungsweise Messwerte sowie um Kennzeichnung etwaiger Ersatz- oder vorläufiger Werte. Fügen Sie eine Liste konkreter Zeiträume bei, in denen Ihre App keine Werte anzeigt oder ihre Monatsgrenze nicht mit dem Abrechnungsstichtag übereinstimmt. Fragen Sie außerdem, ob die Endabrechnung die Abschläge des Vorjahreszeitraums berücksichtigt und welche Angaben oder Nachweise noch fehlen. § 26 EEG regelt Abschläge und Endabrechnung; die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Förderzahlungen erst fällig werden, wenn abrechnungserforderliche Angaben vorliegen. Eine Differenz zwischen App und Abrechnung ist damit ein Anlass zur Klärung, aber ohne Vergleich derselben Messstelle, Periode und Wertart noch kein Nachweis eines Fehlers. [f3, f4, f7]

Quellen

  1. Bundesnetzagentur
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz