Was bei einer Solaranlage als Inbetriebnahme gilt – und warum das Datum wichtig ist
08.10.2026
Für EEG-Zahlungsansprüche ist das Inbetriebnahmedatum relevant: Das Gesetz knüpft daran grundsätzlich den Beginn einer 20-jährigen Zahlungsdauer. Die Inbetriebnahme ist dabei nicht mit der Montage gleichzusetzen.
Montage ist nicht automatisch Inbetriebnahme
Bei einer Photovoltaikanlage werden Aufbau, Netzanschluss, technische Freigabe und Inbetriebnahme im Alltag oft in einen Topf geworfen. Für die EEG-Einordnung ist die Montage allein jedoch kein hinreichender Maßstab: Die Anlage muss technisch betriebsbereit sein und erstmals mit erneuerbarer Energie in Betrieb gesetzt werden. Zur Betriebsbereitschaft gehört eine feste Installation am vorgesehenen Ort sowie das dauerhaft installierte Zubehör, das zur Erzeugung von Wechselstrom nötig ist. Der Inbetriebnahmebegriff verbindet also den fertigen Anlagenzustand mit der ersten Inbetriebsetzung. [§ 3 EEG](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__3.html).
Welcher Tag zählt im typischen Hausprojekt?
Ein Beispiel: Die Module werden am 12. Juni aufs Dach gesetzt, der Wechselrichter und die nötigen Anschlüsse aber erst am 18. Juni fertiggestellt und die Anlage an diesem Tag erstmals mit Solarstrom betrieben. Der Montagetermin allein belegt dann kein Inbetriebnahmedatum am 12. Juni. Notieren Sie den tatsächlichen Ablauf und lassen Sie sich vom Fachbetrieb bestätigen, wann die Anlage betriebsbereit war und erstmals in Betrieb gesetzt wurde. Für ein Balkonkraftwerk beschreibt die MaStR-Webhilfe als maßgeblichen Moment den ersten Wechselstromfluss ins Hausnetz; diese spezielle Erläuterung sollte nicht unbesehen auf jede Dachanlage übertragen werden. [MaStR-Webhilfe](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html?q=eeg).
Warum das Datum finanziell relevant sein kann
Das Datum ist mehr als ein Aktenvermerk: Bei EEG-Zahlungsansprüchen beginnt die gesetzliche Frist grundsätzlich mit der Inbetriebnahme. Das Gesetz sieht im Grundsatz eine Zahlungsdauer von 20 Jahren vor; bei gesetzlich bestimmten anzulegenden Werten verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres. Abweichende Regeln sind möglich. Das Inbetriebnahmedatum entscheidet daher nicht automatisch über jede Fördervoraussetzung oder die Höhe einer Zahlung, ist aber ein wichtiger Bezugspunkt für die Laufzeit. [§ 25 EEG](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__25.html).
Registrierung und Dokumentation nicht aufschieben
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist ein eigener Schritt und keine Bestätigung der technischen Inbetriebnahme. Für EE-Anlagen gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Praktisch sollten Sie deshalb ein datiertes Inbetriebnahme- oder Übergabeprotokoll aufbewahren, in dem Standort und Ablauf der ersten Inbetriebsetzung nachvollziehbar festgehalten sind. Bewahren Sie auch den Registrierungsnachweis auf und vergleichen Sie das gemeldete Datum mit dem Protokoll. Das ist eine zweckmäßige Belegsammlung, keine abschließende gesetzliche Dokumentenliste. Sinnvoll ist, bei der Übergabe auch die Seriennummer des Wechselrichters, den Anlagenstandort und den Namen des verantwortlichen Fachbetriebs in den Unterlagen festzuhalten. Damit lassen sich spätere Rückfragen zuordnen, ohne das Datum aus E-Mails oder Kalendern rekonstruieren zu müssen. Prüfen Sie bei Unstimmigkeiten, ob es sich um Montage-, Netzanschluss-, Übergabe- oder tatsächliches Inbetriebnahmedatum handelt, statt einfach das früheste Datum einzutragen. [Bundesnetzagentur: Solaranlagen und andere EE-Anlagen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html?r=1).