Wiederkehrende Elektroprüfung einer PV-Anlage: Prüfumfang mit dem Fachbetrieb klären
09.10.2026
Bei der Wiederholungsprüfung einer PV-Anlage sollte vorab feststehen, welche Anlagenteile und Prüfschritte erfasst sind. Unterlagen, Änderungen, Zugänglichkeit und mögliche Abschaltungen gehören in die Abstimmung mit dem Fachbetrieb.
Erst festlegen, was „PV-Anlage“ hier umfasst
Der Ausdruck Elektroprüfung kann Verschiedenes meinen: eine Prüfung nach einer Änderung, eine gezielte Fehlersuche oder eine Wiederholungsprüfung im laufenden Betrieb. Lassen Sie deshalb im Angebot nicht nur „PV-Anlage prüfen“ stehen. Bitten Sie den Fachbetrieb, den Prüfumfang zu benennen und abzugrenzen, etwa Generator und Leitungswege auf dem Dach, Gleichstromseite, Wechselrichter, Schutz- und Schaltgeräte sowie den relevanten Netzanschlussbereich. Welche Teile dazugehören und welche Mess- oder Funktionsprüfungen erforderlich sind, muss die prüfende Fachkraft anhand der Anlage und des Prüfauftrags festlegen; eine Pauschalliste passt nicht zu jedem System. Die DGUV ordnet die Verantwortung für Art und Umfang der Prüfung der Prüfperson zu und richtet ihre Fachinformation zur Durchführung an Elektrofachkräfte. [DGUV Information 203-071](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787), [DGUV Information 203-072](https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2879/wiederkehrende-pruefungen-elektrischer-anlagen-und-ortsfester-betriebsmittel-fachwissen-fuer-pruefper)
Unterlagen und Änderungen vorab sammeln
Vor dem Termin helfen aktuelle Übersichts- und Stromlaufpläne, das Inbetriebnahme- oder Erstprüfprotokoll, frühere Prüfberichte und Unterlagen zu Reparaturen oder Erweiterungen. Teilen Sie mit, ob seit der letzten Prüfung etwa ein Speicher, ein zusätzlicher Wechselrichter oder eine geänderte Leitungsführung hinzugekommen ist. Das sind Beispiele für Informationen, die den tatsächlichen Bestand und damit den Auftrag beeinflussen können, keine automatische Aussage darüber, dass jedes dieser Teile gesondert geprüft werden muss. Die DGUV empfiehlt eine Bestandsaufnahme, damit Prüfumfang, voraussichtliche Dauer und mögliche Folgen für den Betriebsablauf berücksichtigt werden. [DGUV Information 203-071](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787)
Sichtprüfung, Messung und Erprobung auseinanderhalten
Ein verständliches Angebot macht erkennbar, welche Prüfschritte vorgesehen sind. Die Sichtprüfung dient dazu, äußerlich erkennbare Mängel festzustellen; je nach Prüfaufgabe können Messungen zur Wirksamkeit elektrischer Schutzmaßnahmen und Erprobungen sicherheitsrelevanter Funktionen hinzukommen. Fragen Sie nach, ob die Prüfung nur vom Boden oder am Wechselrichter erfolgt oder ob Dachbereiche und Leitungswege einbezogen werden. Ebenso sollte bei jedem nicht zugänglichen Anlagenteil festgehalten werden, ob er ausgelassen, anders beurteilt oder zu einem späteren Termin geprüft wird. Die DGUV führt das Besichtigen auf augenscheinliche Mängel als technischen Prüfschritt auf. [DGUV Information 203-071](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787)
Abschaltung, Zugang und Arbeitssicherheit besprechen
Klären Sie vorab, ob und wann Teile der Anlage außer Betrieb genommen werden müssen, wer Zugang zu Dach, Technikraum und Verteilung ermöglicht und ob Arbeiten nur bei bestimmten Wetter- oder Betriebsbedingungen möglich sind. Auf gewerblich genutzten Gebäuden sollten außerdem betroffene Nutzer über geplante Unterbrechungen informiert werden. Das ist nicht bloß Terminlogistik: Die DGUV weist für Montage, Wartung und Instandhaltung von PV-Anlagen auf Absturzgefahren bei Dacharbeiten und elektrische Gefährdungen bei Anschlussarbeiten und Prüfungen hin. Fragen Sie daher, welche Schutzmaßnahmen und Zugänge der Fachbetrieb voraussetzt; betreten oder öffnen Sie Anlagenteile nicht selbst, um eine Prüfung vorzubereiten. [DGUV Information 203-071](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787), [DGUV Information 203-080](https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2896/montage-und-instandhaltung-von-photovoltaik-anlagen)
Ergebnis und Grenzen schriftlich sichern
Bitten Sie um einen Prüfbericht, der den geprüften Anlagenumfang, Datum, angewandte Schritte, wesentliche Mess- und Prüfergebnisse sowie festgestellte Mängel nachvollziehbar dokumentiert. Dazu gehört auch eine klare Liste der Bereiche, die nicht geprüft werden konnten, samt Grund und empfohlenem weiteren Vorgehen. Für eine spätere Wiederholungsprüfung sollte der Bericht zusammen mit Plänen und Nachweisen aufbewahrt werden; so kann die nächste Prüfperson Veränderungen einordnen und den Umfang gezielter planen. Bei einem Befund sollte der Fachbetrieb erklären, ob eine unmittelbare Sicherungsmaßnahme, Reparatur oder Nachprüfung nötig ist. Prüfen lassen und Instandsetzen sind dabei unterschiedliche Aufträge: Legen Sie schriftlich fest, was der Preis enthält und welche Arbeiten erst nach gesonderter Freigabe erfolgen. [DGUV Information 203-071](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787)
Keine pauschale Frist aus dem Begriff ableiten
Aus dem Wort Wiederholungsprüfung allein folgt keine einheitliche Frist für jede PV-Anlage. Die hier herangezogenen DGUV-Hinweise zur Organisation elektrischer Prüfungen beziehen sich auf betriebliche Anlagen und erläutern Prüfplanung, Fachkunde und Prüfumfang; sie ersetzen keine Einzelfallbewertung der konkreten Anlage. Fragen Sie den Betrieb, auf welche Vorschrift, Gefährdungsbeurteilung, Betreiberanforderung, Versicherungsbedingung oder Vereinbarung er seine Empfehlung stützt. Klären Sie zusätzlich, ob es um eine gewerblich genutzte Anlage oder eine private Hausanlage geht und ob ein Ereignis wie Umbau, Beschädigung oder wiederkehrende Fehlermeldung Anlass für eine außerplanmäßige Prüfung ist. Eine pauschale Zusage wie „alle Anlagen alle x Jahre“ ist ohne Kontext kein ausreichender Prüfplan. [DGUV Information 203-071](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787), [DGUV Information 203-072](https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2879/wiederkehrende-pruefungen-elektrischer-anlagen-und-ortsfester-betriebsmittel-fachwissen-fuer-pruefper)