Zweirichtungszähler: Bezug und Einspeisung richtig ablesen
09.10.2026
Die Kennziffern 1.8.0 und 2.8.0 zeigen bei entsprechend eingerichteten digitalen Zählern die Register für Strombezug und Einspeisung. Wer beide Werte samt Datum notiert, kann ihre Veränderung über einen Zeitraum nachvollziehen – ohne sie mit dem gesamten PV-Ertrag zu verwechseln.
Was die beiden Register bedeuten
Ein Zweirichtungszähler führt zwei getrennte Zählwerke: **1.8.0** steht bei dem von Netze BW beschriebenen digitalen Zähler für den Strombezug aus dem Netz, **2.8.0** für die Einspeisung ins Netz. Die Werte sind kumulierte Zählerstände in Kilowattstunden (kWh), nicht momentane Leistung. [Netze BW erläutert die Anzeige der Register](https://www.netze-bw.de/zaehler/digitaler-stromzaehler). Wichtig ist die Einschränkung: Nicht jedes digitale Messgerät ist automatisch als Zweirichtungszähler eingerichtet. Laut Bundesnetzagentur kann eine moderne Messeinrichtung je nach Parametrierung unterschiedliche Funktionen übernehmen. Bei einer PV-Anlage muss der Messstellenbetreiber sicherstellen, dass der Zähler die Netzeinspeisung erfassen kann; ein ungeeigneter Zähler muss dafür getauscht werden. [Bundesnetzagentur: Geräte und Messwesen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/FAQ_MsbG/faq1_table.html), [Bundesnetzagentur: Anmeldung und Anschluss von Solaranlagen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Anmeldung_table.html).
So lesen Sie den Zähler ab
Suchen Sie auf der Anzeige zuerst die Kennziffer und erst danach den zugehörigen Zahlenwert. Bei dem von Netze BW beschriebenen Modell wechselt die oberste Zeile nach einigen Sekunden von einem Register zum anderen. Warten Sie deshalb den Wechsel ab und notieren Sie beide Stände getrennt: 1.8.0 als Bezug, 2.8.0 als Einspeisung. [Die Netze-BW-Anleitung zum digitalen Zähler](https://www.netze-bw.de/zaehler/digitaler-stromzaehler) beschreibt diesen Anzeigewechsel. Notieren Sie zusätzlich Zählernummer und Ablesedatum. So lassen sich die Werte dem richtigen Gerät und Zeitraum zuordnen. Bei der Mitteilung an den Netz- oder Messstellenbetreiber tragen Sie jeden Zählerstand in das passende Registerfeld ein; vermischen Sie die beiden Zahlen nicht. Bei der beschriebenen modernen Messeinrichtung erfolgt das Ablesen weiterhin vor Ort und die Übermittlung manuell.
Zählerstand ist nicht gleich Jahresverbrauch
Die Anzeige ist in der Regel ein fortlaufender Gesamtstand. Für einen Zeitraum ergibt sich die gemessene Menge erst aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endstand. Ein einfaches Rechenbeispiel (frei gewählte Werte, keine Abrechnung): 1.8.0 steigt von 12.845 auf 13.320 kWh – das entspricht 475 kWh Netzbezug. 2.8.0 steigt von 3.740 auf 4.510 kWh – das entspricht 770 kWh Einspeisung. Der Wert 2.8.0 ist nicht der gesamte Solarstrom, den die Anlage erzeugt hat. Er erfasst die ins Netz abgegebene Energie. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Solarstrom bei mittelbarem Anschluss zunächst in die Kundenanlage fließt und dort teilweise verbraucht werden kann. Der ins Netz abgegebene Anteil ist daher nicht ohne Weiteres mit der erzeugten Gesamtmenge gleichzusetzen. [Bundesnetzagentur zu Solaranlagen und Zählertausch](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Anmeldung_table.html).
Wenn ein Register fehlt oder unklar ist
Wird 2.8.0 nicht angezeigt, schließen Sie nicht allein daraus, dass keine Einspeisung stattfindet oder der Zähler defekt ist. Zähler unterscheiden sich nach Modell und Konfiguration; die Bundesnetzagentur weist auf verschiedene mögliche Parametrierungen moderner Messeinrichtungen hin. Prüfen Sie die Bedienungsanleitung Ihres konkreten Geräts oder fragen Sie den zuständigen Messstellenbetreiber, welches Register Sie melden sollen. Ist das Display dunkel, zeigt es andere Kennziffern oder passen die Zählerstände nicht zum Ableseformular, fotografieren Sie Anzeige und Zählernummer und lassen Sie sich die Zuordnung bestätigen. Öffnen oder verändern Sie den Zähler nicht. Für eine Abrechnung zählt die vom zuständigen Betreiber verlangte Registerzuordnung – nicht eine Vermutung anhand eines ähnlichen Zählermodells.